7. August 2017 von Hartmut Fischer
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Anfechtungsrecht des Mieters

Anfechtungsrecht des Mieters

7. August 2017 / Hartmut Fischer

Ergibt sich nach Abschluss des Mietvertrages, dass die Miete wegen Steuerschulden des Vermieters gepfändet wird, der Vermieter einschlägig vorbestraft ist und der Vermieter nicht nachweist, dass die Kaution ordnungsgemäß angelegt ist, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Konstanz vom 15.12.2016 (Aktenzeichen C 61 S 58/15).

In dem Verfahren hatte ein Mieter den Mietvertrag angefochten. Hintergrund hierfür war, dass er von einer Pfändung der Mieteinnahmen erfahren hatte, da der Vermieter knapp 179.000 € Steuerschulden nachzuzahlen hatte. Den vom Mieter nun geforderten Nachweis, dass die Mietkaution ordnungsgemäß angelegt sei, blieb er schuldig. Außerdem stellte sich heraus, dass er wegen eines Vermögensdeliktes vorbestraft war. Die Anfechtung wurde vom Vermieter nicht anerkannt, so dass es zur Klage kam. Das zuständige Amtsgericht stellte fest, dass der Mieter berechtigt sei, den Mietvertrag anzufechten. Hiergegen ging der Vermieter in Berufung.

Das Landgericht Konstanz stimmte dem Amtsgericht zu. Der Mieter habe den Mietvertrag wirksam angefochten. Das Gericht berief sich hier auf § 119 Abs. 2 BGB.

Rechtliches

§ 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Die Richter des Landgerichts stellte fest, dass der Mieter davon ausgehen konnte, dass es sich bei dem Vermieter um eine integre Person handele. Dies habe sich jedoch aufgrund der nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen als Irrtum herausgestellt.

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