29. Februar 2012 von Hartmut Fischer
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Bei der Fotovoltaik-Förderung gehen die Lichter aus

Bei der Fotovoltaik-Förderung gehen die Lichter aus

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29. Februar 2012 / Hartmut Fischer

Was zunächst als wichtiger Bestandteil der Energie-Wende gefeiert wurde, scheint nun vor dem Aus zu stehen. Am 29.02.2012 hat die Bundesregierung nach übereinstimmenden Meldungen  die sogenannte Formulierungshilfe zur Fotovoltaik-Novelle gebilligt.  Diese „Hilfe“ wurde von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler formuliert. Damit wird das „Kraftwerk auf dem Dach“ für die meisten Immobilieneigentümer unrentabel. Doch was bedeutet die Senkung für Sie?

Das Wichtigste vorweg: Die Absenkung der Vergütungstarife gilt für Neuanlagen. Wer bereits eine Anlage betreibt, erhält weiterhin den für 20 Jahre garantierten Vergütungssatz.

Bereits ab 09. März sollen die Tarife, zu deren Preis die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz garantiert wird, drastisch gekürzt werden. Es wird zukünftig nur noch in drei Klassen unterschieden. Neben den abgesenkten Tarifen werden die Beträge ab Mai monatlich um 0,15 Cent gesenkt. Dieser Schritt wird damit begründet, dass die Anlagenpreise auch immer niedriger würden. Die Tarife entwickeln sich in diesem Jahr dann  wie folgt:

Da die Tarife auch in den kommenden Jahren monatlich um 0,15 Eurocent gesenkt werden sollen, sinken die Vergütungen auch in den kommenden Jahren, wie die nebenstehende Statistik verdeutlicht. Es soll auch nicht mehr die gesamte Strommenge abgenommen werden. Lediglich 85 % der erzeugten Energie können eingespeist werden, die restlichen 15 % sollen vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden. Der bisherige Eigenverbrauchsbonus  wird jedoch gestrichen.

Geplant ist, dass der Fotovoltaik-Ausbau in den nächsten Jahren verlangsamt werden soll. In diesem und nächsten Jahr soll der Ausbau auf 2.500 bis 3.500 Megawatt begrenzt werden. Ab 2014 soll diese Marge jeweils um 400 Megawatt pro Jahr gekürzt werden. Können diese Ziele nicht erreicht werden, sollen die Förderungen auf dem Weg der Verordnung weiter gekürzt werden.

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