8. September 2021 von Hartmut Fischer
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Berlin will Rechte, die das Bundesverfassungsgericht verweigerte

Berlin will Rechte, die das Bundesverfassungsgericht verweigerte

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8. September 2021 / Hartmut Fischer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, versucht der Berliner Senat nun, durch eine Initiative im Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Mietpreisbegrenzung durchzusetzen.

berliner senat will mehr länderbefugnisse

Der Senat von Berlin hat am 07.09.2021 beschlossen, die gesetzliche Grundlage für eine Länderöffnungsklausel im Bundesrat zu fordern. Diese Klausel soll den Ländern die Möglichkeit eröffnen, Entscheidungen zu treffen, die nicht durch Bundesrecht gedeckt sind. Mit dieser Klausel würde es dem Berliner Senat ermöglicht, den Mietendeckel in einem weiteren Anlauf durchzusetzen.

Mietendeckel vom Verfassungsgericht gekippt

Im März hatte das Bundesverfassungsgericht den vom Berliner Senat verhängten Mietendeckel für nichtig erklärt. Damit wurde die Berliner Regelung nicht nur gestrichen, sondern auch rückwirkend aufgehoben.

„Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat“ führte das Bundesverfassungsgericht in der Begründung aus. Da der Bund das Mietpreisrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch – §§ 556 folgende) abschließend geregelt habe, hätten die Länder hier keinen Spielraum. Da das MietenWoG Bln (Mietendeckel) im Kern auch die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, erklärten es die Richter insgesamt für nichtig.

kommt der Mietendeckel durch die Hintertür?

Um dieser verfassungsrechtlichen Falle zu entgehen, fordert das Land Berlin eine Änderung des Bundesrechts.

Nach dem Willen des Berliner Senats soll nun im Bundesrecht eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend abzuweichen, wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten dies erfordert.

beratung im Bundesrat

Der Antrag des Landes Berlin soll in der Sitzung des Bundesrats am 17.09.2021 beraten werden. Stimmt der Bundesrat dem Antrag zu, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Ländern ermöglicht, individuelle Entscheidungen zu treffen, die auch über das hinausgehen, was die Bundesgesetzgebung bereits vorschreibt. Eine gesetzliche Regelung vor der anstehenden Bundestagswahl ist ausgeschlossen.


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