12. August 2014 von Hartmut Fischer
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BGH: Vorentscheidung zur Mietpreisbremse?

BGH: Vorentscheidung zur Mietpreisbremse?

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12. August 2014 / Hartmut Fischer


Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit der Frage auseinander­setzen, welche juris­ti­schen und empi­rischen Voraus­setzungen vor­liegen müssen, damit Landes­regie­rungen die Miet­erhöhungs­spiel­räume in bestehenden Miet­verhält­nissen zusätz­lich begrenzen dürfen. Das Verfahren bezieht sich auf die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, die vom Berliner Senat von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt wurde. Die BGH-Entscheidung könnte aber auch Auswirkungen auf die sogenannte Miet­preis­bremse haben.

Der Prozess wird vom Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt. Deren Präsident, Rolf Kornemann, äußerte sich heute in Berlin zum Verfahren: „Der Berliner Senat hat im Mai 2013 für das gesamte Stadt­gebiet kurzer­hand den Wohnungs­notstand erklärt und die Grenze für Miet­erhöhungen abgesenkt – wohl­wissend, dass nur wenige Teile der Stadt betroffen sind. Gleich­zeitig verwendet das Land die Wohnungs­bau­hilfen des Bundes nicht dazu, das Wohnungs­angebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. Diese Wohnungs­politik nach Guts­herren­art in Berlin soll nun höchst­richterlich unter­sucht werden.“

Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten inner­halb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Im Regel­fall gelten hierbei 20 Prozent. Diese 20-Prozent-Grenze dürfen Landes­regie­rungen aber nur senken, wenn die aus­rei­chende Versor­gung der Bevöl­kerung mit Miet­woh­nungen zu angemes­senen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Bundes­regierung möchte die geplante Miet­preis­bremse für neue Miet­verträge an die gleiche Voraus­setzung knüpfen.

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