10. August 2010 von Hartmut Fischer
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Big google is watching you!!!

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10. August 2010 / Hartmut Fischer

Google ist wohl der größte Datensammler der Welt. Internetseiten, Bücher – und jetzt auch ganz Städte sind von der Sammelgier betroffen. Im November, so gab Google jetzt bekannt, soll „Street-View” auch für zunächst 20 deutsche Städte freigeschaltet werden. Street-View liefert Bilder der Straßenzüge ganzer Städte. Betroffen sind zunächst Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Derzeit würden die schon vor einiger Zeit gemachten Aufnahmen auch datenschutzrechtlich aufbereitet, berichtet das Unternehmen. Dabei werden beispielsweise Nummernschilder von Autos unkenntlich  gemacht.

Sie müssen aber die Veröffentlichung der Bilder Ihrer Immobilie nicht erlauben, sondern können sich dagegen wehren. Es ist damit zu rechnen, dass potenzielle Mieter gerne mal einen Blick auf eine etwaige neue Wohnung werfen wollen. Der Blick in Street-View kann dabei ein total falsches Bild liefern, weil die dort gezeigten Aufnahmen veraltet sind. Google räumt auf seiner Internetseite selbst ein: „Da die Bearbeitung der Fotos vor der Online-Veröffentlichung wenigstens einige Monate in Anspruch nimmt, sind die Bilder, die Sie auf Street-View bei der Veröffentlichung sehen können, mehrere Monate oder Jahre alt. Die Aufnahmen werden ohne eine genaue Zeitangabe veröffentlicht.”

Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen Ihrer Immobilie richten Sie entweder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, ABC-Strasse 19 in 20354 Hamburg. Teilen Sie in der E-Mail oder dem Brief die genaue Anschrift des Geäudes mit, dessen Bilddaten nicht veröffentlicht werden sollen. Um sicher zu stellen, dass nur Anspruchberechtigte die Sperrung beantragen erhalten Sie von Google dann noch einen Brief mit einem Code, den Sie im Internet eingeben müssen. Erst dann beginnt die Bearbeitung Ihres Einspruchs.

Dieses Verfahren hat natürlich einen Haken: Wenn ein Mieter eine Aufnahme in Street-View verhindern will, kann er dies tun, ohne dass Sie etwas dagegen machen können – auch wenn Sie selbst mit der Veröffentlichung einverstanden wären.

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