9. Mai 2012 von Hartmut Fischer
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BSI kritisiert SPD-Vorstoß

BSI kritisiert SPD-Vorstoß

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9. Mai 2012 / Hartmut Fischer

Die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages hat heute einen Antrag zum Mietrecht verabschiedet, in dem unter anderem gefordert wird, dass Modernisierungsmaßnahmen nur noch mit neun statt mit elf Prozent pro Jahr auf die Miete angerechnet werden dürfen. Außerdem sollen die Regelungen zum Energiecontracting geändert werden. Der Vorstoß wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) stark kritisiert.

„Solche Regelungen würden das Engagement der Wohnungs- und Immobilienunternehmen, aber auch der privaten Vermieter, für die energetische Sanierung von Wohnungsbeständen rasch beenden. Diese Pläne sind mehr als kontraproduktiv, wenn wir die Klimaschutzziele für den Wohnungsbereich erreichen wollen“, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands.

Schon bei den jetzt geltenden mietrechtlichen Regelungen lohne sich die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden finanziell kaum. Selbst die bauliche Modernisierung und Anpassung der Wohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse amrotisieren sich in vielen Fällen nicht. Daher können für den eigentlich notwendigen Neubau in Gebieten mit entsprechendem Wohnraumbedarf keine hinreichenden Anreize geschaffen werden. Der unzureichende Wohnungsbau in Städten mit Wohnraummangel trifft insbesondere die Bewohner mit niedrigem Einkommen.

„Die Vorschläge zur Senkung der Umlagefähigkeit sind ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter“, so Gedaschko. „Kein Markt ist so gut zugunsten des Verbrauchers – in diesem Fall des Mieters – reguliert wie der Wohnungsmarkt. Der Vermieter kann gar nicht willkürlich die Preise für das Wirtschafts- und Sozialgut Wohnung festlegen“, erklärte der BSI-Vorsitzende weiter. Das in seinen Grundsätzen von den BSI-Verbänden und deren Unternehmen anerkannte soziale Mietrecht gewährleistet für den Mieter durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete moderate Entwicklungen der Mieten. Dies belegt auch der geringfügige Anstieg der Mieten in Deutschland. Von Anfang 2000 bis Ende 2011 sind die Kaltmieten lediglich um 14,7 Prozent gestiegen, während sich der allgemeine Lebenshaltungsindex im gleichen Zeitraum um 21,5 Prozent erhöht hat.

Auch die deutliche Einschränkung beim Energiecontracting sieht die Immobilienwirtschaft kritisch. Die bereits bestehenden Möglichkeiten und auf breiter Front laufenden sowie abgeschlossenen Umstellungsmaßnahmen zur Hebung von Energieeffizienzreserven würden dadurch abgeschafft und damit ein wirkungsvolles Instrument der Energieeinsparung zerstört. „Das kann nicht Sinn und Zweck einer Mietrechtsreform sein“, so der BSI-Vorsitzende. Aus Sicht der BSI muss eine sinnvolle Mietrechtsreform vor allem folgende Punkte enthalten:

  • Duldungspflicht einer energetischen Modernisierung durch den Mieter
  • Einfachere Räumung von Wohnungen bei Einmietbetrügern
  • Ermöglichung von Energiecontracting für die Bestände, für die bislang keine Regelung besteht


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