3. Mai 2014 von Hartmut Fischer
Teilen

Energie-Angaben in Immobilienanzeigen

Energie-Angaben in Immobilienanzeigen

Teilen
3. Mai 2014 / Hartmut Fischer

Seit 01. Mai gelten die meisten Bestimmungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Dazu gehören auch neue Vorgaben für Immobilien

64392_web_R_K_B_by_Birgit_Lieske_pixelio.de

anzeigen (Kauf- oder Mietangebote). Jetzt gehören Informationen zum Energieverbrauch zu den Pflichtangaben in diesen Anzeigen.

Vorgeschrieben ist nun, dass einige Angaben des Energieausweises in die Anzeige übernommen werden müssen. Anzugeben sind jetzt:

  • Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Den im Energierausweis genannten Energiebedarf oder -verbrauch.
  • Das im Energieausweis genannte Baujahr des Hauses.
  • Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (bei neuen Ausweisen).

Achtung: Fehlen die oben genannten Angaben, kann es zu empüfindlichen Geldbußen kommen.

Foto: (c) Birgit Lieske / pixelio.de

 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.