9. September 2010 von Hartmut Fischer
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Energiekonzept des Bundes für Vermieter viel zu teuer

Energiekonzept des Bundes für Vermieter viel zu teuer

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9. September 2010 / Hartmut Fischer

„Die ohnehin sehr ehrgeizigen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden mit dem Entwurf eines Energiekonzepts von BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) noch getoppt“, kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD den Entwurf des Energiekonzeptes der Bundesregierung.

Das Energiekonzept enthält verschärfte Sanierungsvorschriften, die so weit führen sollen, dass bis 2050 alle Gebäude auf einen CO²-freien Energieverbraucht umgestellt werden. Neben der Sanierung ist es erklärtes Ziel, dass die Gebäude im Idealfall ihre Energie und ihren Wärmebedarf aus eigener Kraft decken. Dabei kommen auf Immobilieneigentümer allerdings erhebliche Kosten zu. Experten gehen laut Welt-Online davon aus, dass die Sanierung eines in den 70er Jahren gebauten Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von 120 m² Wohnfläche mindestens 70.000 € kosten würde.

Der BSI bemängelt dabei, dass in dem Entwurf neueste Erkenntnisse von im Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unberücksichtigt blieben und der vielschichtige deutsche Immobilienmarkt über einen Kamm geschoren werden solle. „Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich“ bringt es Kießling auf den Punkt. Der BSI geht davon aus, dass jährlich 5 Mrd. € ch benötigt werden um die für 2020 gesteckten Ziele zu erreichen. Wichtig sei es, die Eigentümer im Laufe des Gebäudesanierungszyklus‘ bei der Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen und damit auch die Mieter zu entlasten.

Die BSI fordert die Bundesregierung ferner auf, allen Akteuren der Immobilienwirtschaft gleichermaßen passende Förderinstrumente bereitzustellen – unabhängig, ob es sich um steuerliche Abschreibung oder um direkte Förderung handelt. Es passe nicht zusammen, dass das Energiekonzept einerseits die Grenzen der wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer deutlich erkennt und andererseits für die Zukunft stufenweise Investitionspflichten angekündigt. „Probleme werden nicht durch Verschieben in die Zukunft gelöst und Verpflichtungen zu unwirtschaftlichen Maßnahmen werfen eigentumsrechtliche Fragen auf. In diesem Punkt muss das Energiekonzept ebenfalls dringend überarbeitet werden: Nicht jede Immobilie kann klimaneutral saniert werden. Nicht jeder Mieter wird die höhere Miete einer vollständig energetisch sanierten Immobilie tragen können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, in das Energiekonzept eine Kosten-Nutzen-Sichtweise aufzunehmen“, so der BSI-Vorsitzende.

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