29. September 2010 von Hartmut Fischer
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Energiekonzept: Was sich änderte

Energiekonzept: Was sich änderte

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29. September 2010 / Hartmut Fischer

Die Bundesregierung hat ihr Energiekonzept verabschiedet. Dabei wurden eine Reihe von zum Teil grundlegenden Änderungen gegenüber dem Entwurf des Papieres vorgenommen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, finden Sie hier den endgültigen Text, soweit er Immobilieninhaber betrifft. Kursiv wurden die Änderungen gegenüber dem Entwurf eingefügt.

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO 2­Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie­ und CO2­Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Eingefügt: Klimaneutral heißt, dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 % auf 2 % erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen Gestrichen  „und streben bis 2050 eine Minderung in der Größenordnung von 80 % an. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf deutlich erhöht werden.

Neu eingefügt: Darüber hinaus streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 % an. Im Jahr 2020 sollen Zielsetzung und Maßnahmen vor dem Hintergrund der bis dahin erreichten Erfolge evaluiert werden.

Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern erfordert erhebliche Investitionen, die aber langfristig auch zu einer Kostenersparnis führen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert eingefügt geeignete und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, Zeit und Geld. Deshalb ist ein langfristiger Sanierungsfahrplan erforderlich, der den Akteuren sowohl den Orientierungsrahmen für Investitionen gibt, wie auch die notwendige Flexibilität belässt.

Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um diese Ziele umzusetzen: Die Energieein sparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare­Energien­Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen eingefügt: im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.

Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen auch, dass der Anwendung des Ordnungsrechts insbesondere im Bestand mit Hinblick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer Grenzen gesetzt sind. Mit einem „weiter so“ im bisherigen Instrumentenmix kommen wir nicht voran. Um die technisch­wirtschaftlichen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu nutzen, ist ein neuer strategischer Ansatz notwendig. In Zukunft kommt es darauf an, dass im Interesse der Eigentümer der geforderte Sanierungsbedarf langfristig definiert wird, damit er diesen bei seinen Plänen für Investitionen berücksichtigen kann. Neu aufgenommen: Wir wollen dabei Anreize setzen, aber keine Zwangssanierungen anordnen. Wir stellen wirtschaftliche Anreize in den Mittelpunkt unserer Politik und nicht die Bevormundung der Bürgerinnen und Bürgern. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine Konzeption für einen langfristigen Sanierungsfahrplan entwickeln.

Energieeffizienter Gebäudebestand bis 2050 (im Entwurf lautete der Titel „Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050)

Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind: Mit der Novelle der EnEV 2012 wird

gestrichen: „der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.

Neu eingefügt: „das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.

Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird.

(Titel „Schwerpunkt der Fördermaßnahmen“ wurde gestrichen)

Gestrichen „Die Bundesregierung wird die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands durch eine verbesserte und kontinuierliche Förderung beschleunigen. Das bewährte CO 2 Gebäudesanierungsprogramm wird deutlich besser ausgestattet.“

Eingefügt: Ersatz­Neubau soll im Gebäudesanierungsprogramm förderfähig werden. Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO 2­Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber hinaus werden  steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.

Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird („weiterhin“ gestrichen) das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien gestrichen „auf hohem Niveau mit zusätzlichen Mittel von 200 Mio. € pro Jahr fortgeführt.“ Dafür neu eingefügt: im Wärmemarkt ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie­ und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein (gestrichen „kommunales“) Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen (eingefügt „auf kommunaler Ebene“) und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.

Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. (gestrichen: Um Fehlanreize zu vermeiden, ist dabei auch die Vergleichsmietenregelung zu überprüfen.“ Dafür neu eingefügt: „Es ist deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch die Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um Fehlanreize für die Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.)

Die Möglichkeiten des Energie­Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb (eingefügt „die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um“) einen einheitlichen (eingefügt „rechtlichen“) Rahmen für Wärmeliefer­ Contracting (eingefügt „zu“) schaffen.

Neu eingefügt: Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko­Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.

Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE­WärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden. (gestrichen: Dabei ist gleichzeitig ein effizienter Energieeinsatz zu gewährleisten).

(Neu eingefügt: „Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2­Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.)

Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderun gen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.

Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.

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