19. Januar 2026 von Hartmut Fischer
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Fernablesbare Zähler werden 2027 Pflicht

Fernablesbare Zähler werden 2027 Pflicht

© Sergei Tolmachev / Vecteezy

19. Januar 2026 / Hartmut Fischer

Man sollte nicht bis zur letzten Minute warten – und sich schon jetzt auf die Umstellung der Zähler für Heizung und Warmwasser vorbereiten. Ab 2027 werden in den meisten Mietwohnungen fernablesbare Messgeräte Pflicht. Außerdem müssen die Vermieter zusätzliche Informationspflichten erfüllen.

Übergangsfrist endet 2026

Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt die fernablesbaren Zähler bereits seit vielen Jahren vor. Seit 2022 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. In allen anderen Fällen muss die Umstellung noch in diesem Jahr erfolgen (§ 5 HKVO).

Für wen gilt die Neuregelung?

Die Vorschrift gilt für alle Mietobjekte, in denen zwei oder mehr Mietparteien leben und die über eine gemeinschaftliche Anlage mit Heizenergie oder Warmwasser versorgt werden. Einfamilienhäuser, die nur von einer Mietpartei bewohnt werden, sind von der Regelung ausgenommen.

Was kostet die Umstellung?

Die Fernablesung hat für den Vermieter den Vorteil, dass die Ablesungen ohne Anwesenheit des Mieters jederzeit erfolgen können. Allerdings entstehen durch die Umstellung auch Kosten. Die folgende Tabelle enthält Richtwerte, die je nach Gerätetyp oder Aufgabenvergabe abweichen.

Leistung Preis in €
Wärmemengenzähler * 100 – 200
Funkfähiger Heizkostenverteiler (sind fernablesbar)* 40
Funkfähiger Warmwasserzähler * 80 – 200
Montage pro Zähler durch Fachbetrieb 50 – 150

*: Gerätepreis ohne Montage, Eichung, Gateway, Fernübertragungslösung

Wer keine Geräte anschaffen will, kann auch Zähler mieten. Gleichzeitig kann ein Servicevertrag abgeschlossen werden. Hier entstehen jährlich Kosten zwischen 25 und 60 € pro Wohneinheit und zusätzlich zwischen 3 und 8 € pro Messgerät.

Wer muss die Kosten tragen?

Die Kosten für die Anschaffung der Zähler muss der Vermieter tragen. Wird ein Servicevertrag geschlossen, der Geräte, Installation, Pflege und Ablesungen umfasst, können die Mietkosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.

Information des Mieters

Wenn die Geräte installiert und in Betrieb genommen wurden, muss der Mieter monatlich über folgende Daten informiert werden.

  • Energieverbrauch in Kilowattstunden
  • Verbrauch im Vergleich zum Vormonat
  • Vergleich mit Vorjahresmonat
  • Vergleich mit Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte

Weitere Angaben sind derzeit noch nicht vorgeschrieben. Der Vermieter kann aber „freiwillig“ Angaben zum Kaltwasserverbrauch, zu Kostenschätzungen oder zum CO₂-Ausstoß machen.


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