6. Dezember 2025 von Hartmut Fischer
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Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb

Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb

© Anastasia-Z / Vecteezy

6. Dezember 2025 / Hartmut Fischer

Die öffentliche Diskussion über die Wirtschaftslage in Deutschland und den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren hat auch dazu geführt, dass Interessenten am Bau oder Kauf einer Immobilie ihrem Vorhaben skeptisch gegenüberstehen. Sie rechnen damit, dass es zukünftig weniger bis keine Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb geben wird. Hier gilt, dass zugesagte Fördermittel normalerweise auch gewährt werden müssen. Darum stellen wir Ihnen in diesem und dem nächsten Beitrag die derzeit verfügbaren Förderangebote der KfW vor, die für Hauskauf, Hausbau und Haussanierung gewährt werden.

Förderangebote ohne Bindung an die Eigennutzung

Ein Teil der Förderangebote richtet sich ausschließlich an Investoren, die eine Immobilie selbst nutzen wollen. Diese Fördermittel werden wir im 2. Teil unserer Übersicht vorstellen. In diesem Beitrag geht es um Förderungen, die auch Investoren in Anspruch nehmen können, die die Immobilie nicht selbst nutzen wollen.

Hinweis auf Zinsangaben

Die bei den Förderangeboten angegebenen Kreditzinsen können nur Orientierungshilfen sein. Sie entsprechen dem Stand von Anfang Dezember. Da die Kreditkonditionen ständig dem Kapitalmarkt angepasst werden, sollten Sie sich immer auf den Informationsseiten der KfW informieren. Diese finden Sie unter der jeweiligen Kredit-Nr.

Förderangebot Nr. 297/298 für Anschaffung und Neubau

Es werden bis zu 150.000 € als Kredit für Neubau oder Erstkauf einer Immobilie gewährt. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren ausgestattet werden. Die Förderung gilt nur für klimafreundliche Immobilien oder Eigentumswohnungen. Kredit können Investoren erhalten, deren Immobilien die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Art der Immobilie Zu erfüllende Mindestanforderungen
Klimafreundliche Wohngebäude

Effizienzhaus 40

Mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Effizienz­haus-Stufe 40,

„Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“* (QNG-PLUS) oder „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“*

* bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat,

keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung.

Die Erfüllung der Vorgaben muss von einem Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit bestätigt werden.

Klimafreundliches Wohngebäude
Effizienzhaus 40
Effizienz­haus-Stufe 40,

CO₂‑Ausstoß im Lebenszyklus muss Anforderung des „Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen.

Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung.

Die Erfüllung der Vorgaben muss von einem Experten für Energie­effizienz bestätigt werden.

Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
sei 16.12.2025
Effizienzhaus-Stufe 55
Keine Öl- oder Gasheizung

Bei Antrag­stellung muss eine gültige Bau­genehmigung vorliegen (oder Bestätigung der zuständigen Behörde, dass mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf).

Ob Sie einen Kredit erhalten können, prüfen Sie mit dem „Vorab-Check“ auf der Internetseite der KfW.

Förderangebot Nr. 261 – energieeffiziente Sanierung

Im Rahmen dieses Förderkredits werden Komplettsanierungen gefördert, die aus einer Immobilie mindestens ein Effizienzhaus der Stufe 85 oder Denkmal machen. Nähere Informationen zu den Effizienzhaus-Stufen finden Sie hier.

Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes muss allerdings bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Beim Kauf einer sanierten Immobilie müssen die Maßnahmen der energetischen Sanierung und deren Kosten gesondert aufgelistet werden (kann, muss aber nicht im Kaufvertrag erfolgen).

Neben dem Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie noch folgende zusätzliche Fördermittel erhalten.

  • Kosten für den Einsatz eines Energie­effizienz-Experten, der die Fach­planung und Baube­gleitung übernimmt. Bei Notwendigkeit unter Umständen auch die Kosten einer akustischen Fachplanung durch einen Akustiker.
  • Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude“ (weitere Informationen hierzu finden Sie hier).

Förderangebot Nr. 261 – Nichtwohnfläche in Wohnfläche verwandeln

Der Kredit 261 steht auch für Kosten zur Verfügung, die bei einer Umgestaltung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen entstehen. Dabei gelten folgende Richtlinien:

Nichtwohnfläche Nach der Umwandlung
Unbeheizte Nichtwohnfläche Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit
Unbeheizte, denkmalgeschützte Nichtwohneinheit Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit
Beheizte Nichtwohneinheit Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit

Soll eine unbeheizte Nichtwohnfläche zu einer neuen kompletten Wohneinheit umgewandelt werden, stehen hierfür die Kreditangebote 297 (siehe oben) und 300 zur Verfügung. Kredit Nr. 300 greift allerdings nur, wenn die geschaffene Wohneinheit auch zu mind. 50 % selbst genutzt wird.

Förderangebot 358/359 – für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen

Kredit 358,359 ist ein reiner Ergänzungskredit für Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Zusage beziehungs­weise Bewilligung  darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Kredit wird nur gewährt, wenn bereits eine Zuschussförderung der KfW oder des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) erfolgte. Der Zuschuss muss entsprechend den ab 01.01.2024 geltenden Förder­bedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt werden.

 

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