Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb
Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb
© Anastasia-Z / Vecteezy
Die öffentliche Diskussion über die Wirtschaftslage in Deutschland und den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren hat auch dazu geführt, dass Interessenten am Bau oder Kauf einer Immobilie ihrem Vorhaben skeptisch gegenüberstehen. Sie rechnen damit, dass es zukünftig weniger bis keine Förderangebote für Immobilienbau oder -erwerb geben wird. Hier gilt, dass zugesagte Fördermittel normalerweise auch gewährt werden müssen. Darum stellen wir Ihnen in diesem und dem nächsten Beitrag die derzeit verfügbaren Förderangebote der KfW vor, die für Hauskauf, Hausbau und Haussanierung gewährt werden.
Förderangebote ohne Bindung an die Eigennutzung
Ein Teil der Förderangebote richtet sich ausschließlich an Investoren, die eine Immobilie selbst nutzen wollen. Diese Fördermittel werden wir im 2. Teil unserer Übersicht vorstellen. In diesem Beitrag geht es um Förderungen, die auch Investoren in Anspruch nehmen können, die die Immobilie nicht selbst nutzen wollen.
Hinweis auf Zinsangaben
Die bei den Förderangeboten angegebenen Kreditzinsen können nur Orientierungshilfen sein. Sie entsprechen dem Stand von Anfang Dezember. Da die Kreditkonditionen ständig dem Kapitalmarkt angepasst werden, sollten Sie sich immer auf den Informationsseiten der KfW informieren. Diese finden Sie unter der jeweiligen Kredit-Nr.
Förderangebot Nr. 297/298 für Anschaffung und Neubau
Es werden bis zu 150.000 € als Kredit für Neubau oder Erstkauf einer Immobilie gewährt. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren ausgestattet werden. Die Förderung gilt nur für klimafreundliche Immobilien oder Eigentumswohnungen. Kredit können Investoren erhalten, deren Immobilien die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
| Art der Immobilie | Zu erfüllende Mindestanforderungen |
| Klimafreundliche Wohngebäude
Effizienzhaus 40 Mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) |
Effizienzhaus-Stufe 40,
„Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“* (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“* * bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung. Die Erfüllung der Vorgaben muss von einem Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit bestätigt werden. |
| Klimafreundliches Wohngebäude Effizienzhaus 40 |
Effizienzhaus-Stufe 40,
CO₂‑Ausstoß im Lebenszyklus muss Anforderung des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen. Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung. Die Erfüllung der Vorgaben muss von einem Experten für Energieeffizienz bestätigt werden. |
| Effizienzhaus 55 – Wohngebäude sei 16.12.2025 |
Effizienzhaus-Stufe 55 Keine Öl- oder Gasheizung Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen (oder Bestätigung der zuständigen Behörde, dass mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf). |
Ob Sie einen Kredit erhalten können, prüfen Sie mit dem „Vorab-Check“ auf der Internetseite der KfW.
Förderangebot Nr. 261 – energieeffiziente Sanierung
Im Rahmen dieses Förderkredits werden Komplettsanierungen gefördert, die aus einer Immobilie mindestens ein Effizienzhaus der Stufe 85 oder Denkmal machen. Nähere Informationen zu den Effizienzhaus-Stufen finden Sie hier.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss allerdings bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Beim Kauf einer sanierten Immobilie müssen die Maßnahmen der energetischen Sanierung und deren Kosten gesondert aufgelistet werden (kann, muss aber nicht im Kaufvertrag erfolgen).
Neben dem Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie noch folgende zusätzliche Fördermittel erhalten.
- Kosten für den Einsatz eines Energieeffizienz-Experten, der die Fachplanung und Baubegleitung übernimmt. Bei Notwendigkeit unter Umständen auch die Kosten einer akustischen Fachplanung durch einen Akustiker.
- Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (weitere Informationen hierzu finden Sie hier).
Förderangebot Nr. 261 – Nichtwohnfläche in Wohnfläche verwandeln
Der Kredit 261 steht auch für Kosten zur Verfügung, die bei einer Umgestaltung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen entstehen. Dabei gelten folgende Richtlinien:
| Nichtwohnfläche | Nach der Umwandlung |
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit |
| Unbeheizte, denkmalgeschützte Nichtwohneinheit | Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit |
| Beheizte Nichtwohneinheit | Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit |
Soll eine unbeheizte Nichtwohnfläche zu einer neuen kompletten Wohneinheit umgewandelt werden, stehen hierfür die Kreditangebote 297 (siehe oben) und 300 zur Verfügung. Kredit Nr. 300 greift allerdings nur, wenn die geschaffene Wohneinheit auch zu mind. 50 % selbst genutzt wird.
Förderangebot 358/359 – für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen
Kredit 358,359 ist ein reiner Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Zusage beziehungsweise Bewilligung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Kredit wird nur gewährt, wenn bereits eine Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgte. Der Zuschuss muss entsprechend den ab 01.01.2024 geltenden Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt werden.