15. April 2014 von Hartmut Fischer
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„Freitagsparty“ findet weiter statt

„Freitagsparty“ findet weiter statt

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15. April 2014 / Hartmut Fischer

216001_web_R_K_B_by_S._Hofschlaeger_pixelio.deIn Frankfurt haben sich sogenannte „Freitagsparties“ nach dem Wochenmarkt am Friedberger Platz eingebürgert. Ein Anwohner verlangte von der Stadt Frankfurt diese losen Treffen zu verbieten. Ohne Erfolg – auch das Hessische Verwaltungsgericht sah keinen Grund, dass die Stadt einschreiten müsse.

Der klagende Anlieger verwies auf Störung seiner Nachtruhe und die damit verbundene Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit. Dagegen argumentierte die Stadt, dass die Freitagsparties zum städtischen Leben gehöre und dem Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger in den Sommermonaten entspreche. Als Behörde schreite man nur in Einzelfällen ein, wenn Personen übertreiben würden. Mit seiner Klage hatte der Anlieger bereits vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt keinen Erfolg.

Auch der Hessische Verwaltungsgericht fand keine gesetzliche Grundlage, die ein Einschreiten der städtischen Behörden erforderlich mache. Die Richter räumten zwar ein, dass die gültigen Lärmrichtlinien laut einem eingeholten Gutachten nach 22:00 Uhr überschritten würden. Eine allgemeingültige Regelung im Sinne des Klägers ließe sich aber nicht aus dem Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ableiten. Auch die Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) oder der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verlangten kein Eingreifen der Stadt Frankfurt/Main.

Urteil des Hessischen Verwaltugsgerichtshofs vom 10.04.2014
Aktenzeichen 8 A 242/11
Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio.de

 

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