8. September 2011 von Hartmut Fischer
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Für eine gute Tat auch noch zahlen?

Für eine gute Tat auch noch zahlen?

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8. September 2011 / Hartmut Fischer

Wenn’s beim Nachbarn brennt, ruft man natürlich die Feuerwehr. Doch muss man wirklich warten, bis die Flammen aus der Wohnung schlagen – und es eigentlich zu spät ist? Nein, entschied das Landgericht Berlin in einem Fall, bei der eine wachsame Nachbarin für ihr schnellese Handeln auch noch zahlen sollte.

Die Frau hatte versucht, die Nachbarin telefonisch zu erreichen. Der Anruf war vorher abgesprochen. Statt der bekannten Stimme der Nachbarin hörte sie jedoch nur ein Stöhnen. Sie rief daraufhin noch einmal an – jetzt hörte sie jedoch nur das Freizeichen. Der Hörer wurde nicht mehr abgenommen.

Die Frau zögerte nicht lange und informierte die Feuerwehr. Diese brach die Wohnungstür auf – doch die Wohnung war leer. Die Kosten für die aufgebrochene Tür wollte man der fürsorglichen Nachbarin anlasten.

Doch das Landgericht Berlin stellte sich schützend vor die Frau. Sie sei zu Recht von einer Notlage ausgegangen. Die Entscheidung, die Tür aufzubrechen sei von der Feuerwehr als Behörde gefällt worden, nachdem sie die Angelegenheit geprüft habe. Der Nachbarin könne deshalb kein Vorwurf gemacht werden.

Bedauerlich, dass Menschen, die sich noch um ihre Nachbarn kümmern, im Nachhinein das Leben schwer gemacht wird. Ob die wackere Frau in Zukunft noch einmal so handeln würde, kann bezweifelt werden.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 26.01.2011 (Az.: 49 S 106/10)
Foto: (c) Siegfried Friess / www.pixelio.de

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