21. Mai 2012 von Hartmut Fischer
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Grunderwerbsteuer für Baumaßnahmen?

Grunderwerbsteuer für Baumaßnahmen?

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21. Mai 2012 / Hartmut Fischer

Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt, muss hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Wird dann auf dem Grundstück eine Immobilie errichtet, wird noch einmal Grunderwerbsteuer verlangt. Kann das rechtens sein? Diese Frage soll vom Bundesfinanzhof (BFH) geklärt werden. Ein entsprechendes Verfahren ist dort anhängig.

In dem Verfahren klagt ein Ehepaar, das ein unbebautes Grundstück kaufte und kurz darauf einen Bauunternehmer beauftragte, dort ein Doppelhaus zu errichten. DasFinanzamt erhob daraufhin sowohl für das Grundstück als auch für den Bau des Hauses Grunderwerbsteuer. Die Behörde argumentierte, dass Kauf und Bau als einheitliches Vertragswerk anzusehen seien.

Der Einspruch des Ehepaars wurde abgelehnt. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht erhielt es jedoch Recht (Aktenzeichen 7 K 192 und 193/09). Die Richter sahen im Gegensatz zum zuständigen Finanzamt im Kauf des Grundstücks und dem Bau einer Immobilie zwei getrennt zu bewertende Vorgänge. Sie wiesen darauf hin, dass dem Kauf und der Bauvergabe unterschiedliche Verträge zugrunde lägen, die auch an unterschiedlichen Tagen geschlossen wurden. Außerdem seien diese Verträge mit unterschiedlichen Partnern geschlossen worden.

Da das Finanzamt sich mit diesem Urteil nicht zufriedengeben wollte, liegt der Fall nun zur endgültigen Entscheidung beim Bundesfinanzhof (BFH).

Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, sollten Sie gegenüber dem Finanzamt Widerspruch einlegen und sich auf das noch anstehende Verfahren (Aktenzeichen II R 7/12) berufen. Mit dem Widerspruch sollten Sie auch das Ruhen des Verfahrens beantragen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nach der Entscheidung des BFH auch von dieser Entscheidung profitieren können.

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