1. März 2026 von Hartmut Fischer
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Grundsteuer-Bundesmodell vor dem Verfassungsgericht

Grundsteuer-Bundesmodell vor dem Verfassungsgericht

© Lubos Chlubny / Vecteezy

1. März 2026 / Hartmut Fischer

Von Anfang an war das Grundsteuermodell des Bundes umstritten.  Gegen das Abrechnungsmodell, das vom Bund im Gesetz vorgesehen wird, wehren sich nun der Verband der Immobilieneigentümer Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie unterstützen dort gemeinsam zwei Kläger.

Führen Grundlage-Werte des Bundesmodells zu Ungenauigkeiten?

Die Kläger, wie auch die sie unterstützenden Verbände, haben verfassungsrechtliche Bedenken, die sie von den Karlsruher Richtern klären lassen wollen. Sie sind davon überzeugt, dass das Bundesmodell dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht gerecht wird.

Nach Meinung der Beschwerdeführer führt das Modell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen. Den Grund hierfür sehen sie in der Anwendung von Bodenrichtwerten und pauschalierten, teilweise fiktiven Mietwerten zur Berechnung des Grundsteuerwerts.

„Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster”

„Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Fiktive Mietwerte können realitätsfern sein

Außerdem bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen oder fiktiven Mietwerten im Berechnungsmodell des Bundes. Die Beschwerdeführer sehen die Gefahr von Fehlbewertungen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen. Dies wirkt sich dann auch unmittelbar auf die berechnete Grundsteuerlast aus.

Berechnung vom konkreten Objekt entfernt

Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Verfassungsbeschwerde soll Rechtssicherheit bringen

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.


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