Gutachten widersprüchlich – was nun?
Gutachten widersprüchlich – was nun?
© Inkong Boutchalern / Vecteezy
Holt ein Gericht ein Gutachten ein, dass in seinen Aussagen nicht eindeutig ist, darf das Gericht dies nicht zugunsten einer Partei auslegen. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 26.08.2025 (Aktenzeichen VIII ZR 262/24).
Mieter wehrt sich gegen Eigenbedarfskündigung
In dem Verfahren ging es um eine Eigenbedarfskündigung in Berlin, der der Mieter widersprach. Der 85-jährige Mieter wohnte bereits seit über 40 Jahren in der Wohnung. Er legte zur Begründung seines Widerspruchs beim Vermieter ärztliche Atteste vor, nach denen er unter schweren Depressionen und Herzproblemen litt. Außerdem wurde bestätigt, dass er diverse Operationen erlitten hatte. Die Ärzte warnten vor einem erzwungenen Umzug, der die Gesundheit des Mieters massiv gefährden könnte.
Amtsgericht holt Gutachten ein
Das Amtsgericht Charlottenburg holte zur Klärung des Sachverhaltes ein medizinisches Gutachten ein. Hier warnte der Sachverständige vor schweren gesundheitlichen Folgen, wenn es zu einem Auszug käme.
Gutachten vom Gutachter relativiert
Diese Stellungnahme relativierte er jedoch in der mündlichen Verhandlung. Dort gab er an, dass er keine konkreten Aussagen machen könne. Dennoch entschied das Gericht zugunsten des Vermieters und verurteilte den Mieter zum Auszug aus der Wohnung.
BGH verlangt bei Unklarheiten neues Gutachten
Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Mieter vor dem Landgericht Berlin II. Doch auch hier hatte er keinen Erfolg. Er wandte sich deshalb an den Bundesgerichtshof (BGH), der ihm recht gab. Der BGH stellte fest, dass ein Gericht keine Entscheidung fällen kann, wenn das Gutachten widersprüchlich ist. Kommt es zu offensichtlichen Widersprüchen, muss das Gericht ein neues Gutachten einholen.
Das Urteil des BGH können Sie hier im Original nachlesen.
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