18. Oktober 2011 von Hartmut Fischer
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Hafenlärm kein Grund zur Mietminderung

Hafenlärm kein Grund zur Mietminderung

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18. Oktober 2011 / Hartmut Fischer

Auf einem großen Fluß tuckern auch große Schiffe vorbei. Das weiß der Mieter, wenn er dort eine Wohnung bezieht. Erst recht, wenn sich in der Nähe eine Hafenanlage befindet, wo Tag und Nacht Frachtkähne anlegen. Der Lärm, der dabei entsteht, ist auf jeden Fall kein Grund zur Mietminderung. So entschied das Amtsgericht Köln in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.

In dem Streitfall ging es um eine Wohnung, die im Kölner Rheinau-Hafen angemietet wurde. Das Haus befand sich auf einer Halbinsel zwischen der Severinsbrücke und dem nördlichsten dreier so genannter Kranhäuser. Davor befand sich ein Yachthafen und der Rhein mit einer mehrere Kilometer langen Kaimauer. Hier legen vor allem nachts und an den Wochenenden Binnenschiffer an, die dabei zum Teil die Dieselmotoren ihrer Schiffe laufen lassen.

Von diesem Lärm belästigt, kürzte die Mieterin die Miete. Sie verwies darauf, dass die Maklerin sie nicht über die Lärmbelästigung informiert hätte. Dies wurde auch nicht bestritten. Doch das Amtsgericht Köln stellte klar, dass ein besonderer Hinweis gar nicht notwendig sei.

„Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss mit einer möglichen Lärmbelästigung durch die dortigen Frachtschiffe rechnen, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin gerade kein Kahn vor Anker lag“, erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos den Urteilsspruch.

Außerdem könne man von der Mieterin – einer Universitätsprofessorin – erwarten, dass sie den Rheibn als eine der meist befahrenen Schifffahrtsstraßen Europas kenne. Zumindest die Adresse „Im Zollhafen“ hätte die Frau bei Unterzeichnung ihres Wohnvertrages stutzig machen müssen. Dazu bedurfte es keiner zusätzlichen Aufklärung durch den Vermieter. Insofern dürfe der zu Recht auf voller Zahlung der vereinbarten Miete ohne „Lärm-Abstriche“ bestehen.

(Urteil vom 14.06.2011, Aktenzeichen 223 C 26/11)
Fotto (c) halmackenreuter / www.pixelio.de

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