27. Juli 2018 von Hartmut Fischer
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Höhere Ansprüche an Immobilienverwalter

Höhere Ansprüche an Immobilienverwalter

27. Juli 2018 / Hartmut Fischer

Ab August 2018 gilt eine neue Bestimmung der Gewerbeordnung. Danach wird die Verwaltung von Wohnimmobilien erlaubnispflichtig. Immobilienverwalter, die das Eigentum von Wohnungseigentümern oder von Wohnungsvermietern verwalten, erhalten die Erlaubnis nur, wenn sie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Die Anforderungen an diese Versicherung werden in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgeschrieben. Wer bereits als Verwalter tätig ist, muss die Erlaubnis spätestens am 01.03.2019 vorlegen können.

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