24. Oktober 2017 von Hartmut Fischer
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Ist Baumfällen versichert?

Ist Baumfällen versichert?

24. Oktober 2017 / Hartmut Fischer

Wird ein Baum durch einen Sturmschaden gelockert und muss deshalb zur Gefahrenabwehr gefällt werden, müssen die hierbei entstehenden Kosten nicht unbedingt von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgericht München vom 06.04.2017 (Aktenzeichen 155 C / 510/17)

In dem Verfahren klagte ein Grundstückseigentümer gegen seine Wohngebäudeversicherung. Diese weigerte sich, die Kosten für das Fällen eines Baumes – rund 1.580,00 € – zu übernehmen. Der Baum musste gefällt werden, da er durch einen Sturm gelockert wurde und auf das Haus des Grundstückseigentümers zu fallen drohte. Der Hauseigentümer konnte sich jedoch vor dem Amtsgericht München nicht durchsetzen.

Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Sturm den Baum zwar gelockert, nicht aber umgestürzt habe und dass der Baum das Haus nicht beschädigt habe. Nach den Versicherungsbedingungen hätte die Versicherung jedoch nur eintreten müssen, wenn „der Sturm …, Bäume … auf versicherte Sachen wirft“. Dies sei aber hier nicht der Fall gewesen.

Zwar habe die Versicherungen nach den vereinbarten Bedingungen auch die Kosten zu übernehmen, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass er einen versucht, einen drohenden Versicherungsschaden abzuwenden. Da aber der Baum bereits zwei Monate in Schräglage war und ein erneuter Orkan nicht zu erwarten war, könne nicht davon ausgegangen werden, dass durch das Fällen des Baumes ein Versicherungsfall abgewendet wurde. Der Baum hätte auch aufgrund seines Eigengewichts umstürzen können, was aber nicht versichert sei.

Foto:  © Knase  / pixelio.de

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