16. Dezember 2021 von Hartmut Fischer
Teilen

Keine Angst vorm Wechsel des Energieanbieters

Keine Angst vorm Wechsel des Energieanbieters

© Andrey_Popov / shutterstock

16. Dezember 2021 / Hartmut Fischer

Die galoppierenden Strompreise lassen immer mehr Verbraucher darüber nachdenken, den Stromanbieter zu wechseln. Viele scheuen den Wechsel, weil sie befürchten, ohne Strom dazustehen, wenn der neue Anbieter insolvent wird. Doch diese Sorge ist unbegründet. Allerdings sollte man einige Punkte beim Anbieterwechsel beachten.


Inhaltsverzeichnis

Einen neuen Anbieter finden
Der Anbieterwechsel
Lieferant insolvent – Versorgung bleibt
Das sollten Sie beachten
Was ist mit Ihrem Guthaben?


Einen neuen Anbieter finden

Für die Suche nach einem neuen Anbieter benötigen Sie in jedem Fall die jüngste Ihnen vorliegende Stromrechnung. Hieraus entnehmen Sie alle nötigen Daten, um einen Preisvergleich anzustellen.

Sie haben die Möglichkeit, einen Energieberater aufzusuchen, der Ihnen für Sie günstige Anbieter vorschlägt. Die Beratung ist kostenlos – der Berater bekommt Vermittlungsprovisionen von den Energie-Anbietern. Darum besteht hier auch eine gewisse Gefahr, dass der Berater nicht nach dem günstigsten Preis sucht, sondern nach der höchsten Provision. Doch die „schwarzen Schafe“ bei den Vermittlern sind eher selten.

Sie können auch über die Preisvergleichsportale suchen, die es im Internet gibt. Allerdings kann es auch hier vorkommen, dass Ihnen ein Anbieter vorgeschlagen wird, von dem der Portalbetreiber die höchsten Provisionen bekommt.

Zum Inhaltsverzeichnis

Der Anbieterwechsel

In den meisten Fällen übernimmt der neue Stromlieferant die Abmeldung bei ihrem bisherigen Energieversorger. Auch die Energieberater und viele Vergleichsportale nehmen Ihnen diese Arbeitz gerne ab- Im Ausnahmefall müssen Sie den neuen Stromvertrag selbst ausfüllen. Die hierfür nötigen Daten finden Sie in der letzten Jahresabrechnung Ihres alten Stromlieferanten. Außerdem wird nach der Zählernummer gefragt, die sich auf einem Aufkleber oder eine Plakette am Stromzähler befindet.

Schicken Sie den Stromvertrag an den ausgewählten Anbieter – kündigen Sie aber nicht bei Ihrem alten Lieferanten. Das übernimmt ihr neuer Versorger. Er bittet Sie um eine entsprechende Vollmacht und meldet Sie bei Ihrem vorherigen Lieferanten ab. Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung mit der Abschlussrechnung. vom vorherigen Versorger. Das kann einige Zeit dauern, da Sie eine Widerrufsfrist von 14 Tage haben, die viele Versorger abwarten. Ihr neuer Lieferant meldet Sie beim Netzbetreiber um und wartet dessen Bestätigung ab. Dann bekommen Sie ein Begrüßungsschreiben Ihres neuen Lieferanten. In diesem Schreiben teilt er Ihnen mit, wann die Belieferung beginnt und welche Abschläge zukünftig zu zahlen sind.

Zum Inhaltsverzeichnis

Lieferant insolvent – Versorgung bleibt

Dass man ohne Strom dasteht, ist heutzutage mit das Schlimmste, was einem passieren kann. Doch selbst wenn ihr Anbieter Pleite macht, heißt das nicht, dass Sie nicht mehr mit Strom versorgt werden. Zunächst kann es sein, dass Sie sogar weiter von Ihrem insolventen Versorger beliefert werden. Die Entscheidung hierüber fällt der Insolvenzverwalter. Wird die Lieferung eingestellt, springt normalerweise der örtliche Grundversorger ein und liefert den Strom – allerdings zu seinen Tarifen.

Zum Inhaltsverzeichnis

Das sollten Sie beachten

Sie sollten aber bei einem Ausfall des von Ihnen gewählten Anbieters folgende Punkte beachten:

Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung beim insolventen Anbieter schriftlich. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, kündigen Sie ihn umgehend.

Lesen Sie den Zählerstand ab und übermitteln Sie die Daten an den Grundversorger, der sie jetzt beliefert und an den Netzbetreiber.

Wird ein Insolvenzverfahren gegen ihren Lieferanten eröffnet, dürfen keine Zahlungen mehr auf sein Konto erfolgen – auch wenn er Sie weiter beliefert. Der Insolvenzverwalter teilt Ihnen mit, wohin sie weitere Abschlagszahlungen leisten müssen.

Mit der Insolvenz des Stromlieferanten endet Ihr Vertrag mit ihm nicht automatisch. Es gelten weiter die normalen Kündigungsfristen. Die Insolvenz löst auch keine Sonderkündigungsrechte aus. Diese entstehen erst, wenn das insolvente Unternehmen auf Dauer keinen Strom mehr liefert.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist mit Ihrem Guthaben?

Es gibt Stromanbieter, die äußerst günstige Tarife anbieten, dafür aber hohe Vorauszahlungen für mehrere Monate verlangen. Hier ist Vorsicht geboten, denn im Insolvenzfall kann es sein, dass das Guthaben futsch ist. Haben Sie Guthaben beim insolventen Unternehmen, müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter mitteilen. Der prüft Ihre Ansprüche und nimmt die Forderung in die sogenannte Insolvenztabelle auf. Nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie fast nie Ihre gesamten Vorauszahlungen zurück. Oft sind es nur wenige Cent – häufig erhalten Sie sogar gar nichts zurück.

Zum Inhaltsverzeichnis

 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.