Konfetti – Verschmutzung – Schadenersatz
Konfetti – Verschmutzung – Schadenersatz
© Benis Arapovic / Vecteezy
Die närrischen Umzüge zu Karneval, Fassenacht oder Fasching sind bei der Bevölkerung sehr beliebt. Doch häufig lösen sie auch Streitigkeiten aus. Das Oberlandesgericht Köln musste nun in einem Fall entscheiden, in dem die Ladung einer Konfetti-Kanone einen gepflegten Garten verunstaltete. Der Garteneigentümer verlangte Ersatz für die Gartenreinigung. Urteil vom 17.11.2025 – Aktenzeichen: 30 U 13/24)
Konfetti in Nachbars Garten
In dem Verfahren ging es um Konfetti, das während eines Karnevalsumzugs mit einer Konfetti-Kanone verschossen wurde. Eine Ladung landete in einem Garten, auf dem es sich breitflächig verteilte. Der Grundstückseigentümer säuberte seinen Garten selbst. Danach verlangte er vom Karnevalsverein eine Entschädigung für seine Arbeit. Da dies abgelehnt wurde, kam die Angelegenheit vor Gericht.
Landgericht: Konfetti verschmutzte Garten
In seinem Urteil vom 18.04.2025 stellte das Landgericht Aachen bereits fest, dass der Abschuss der Konfetti-Kanone eine fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt. Dadurch verschmutzte der Karnevalsverein das Eigentum des Garteninhabers großflächig und muss für die Reinigung einstehen.
Oberlandesgericht: Konfetti-Geschädigter im Recht
Auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied im Berufungsverfahren, dass der Grundstückseigentümer im Recht ist. Allerdings setzte es die Höhe der Entschädigung für die Konfetti-Entfernung niedriger an.
Das Urteil können Sie hier im Original lesen.
Das Gericht hatte einen Sachverständigen hinzugezogen, der den Garten bei einem Ortstermin nach Größe, Struktur und witterungsbedingten Erschwernissen untersuchte. Er bestätigte, dass es sich um einen top gepflegten Garten handelt, der relativ leicht von dem Konfetti gereinigt werden kann. Da der Eigentümer die Reinigung selbst vornahm, wurde ihm von den Richtern ein Schadenersatz nach § 823 BGB in Höhe von 1.430 EUR zugestanden.
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