1. Oktober 2025 von Hartmut Fischer
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Laub korrekt entsorgen

Laub korrekt entsorgen

© Chantelle Rowe / Vecteezy

1. Oktober 2025 / Hartmut Fischer

Im Herbst stellen sich immer wieder die selben Fragen: Wann muss Laub entsorgt werden, wer ist hierfür verantwortlich und welche Regeln gelten für eine ordnungsgemäße Laubbeseitigung?

Laub auf keinen Fall verbrennen

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Laub auf dem eigenen Grundstück untersagt. Sowohl das Kreislaufwirtschaftsgesetz als auch die Pflanzenabfallverordnungen der Bundesländer verbieten dies. Bei Verstößen muss man mit – oft sehr empfindlichen – Bußgeldern rechnen.

Verantwortlich für die Laub-Entsorgung

Für die Laub-Beseitigung ist in erster Linie die Kommune verantwortlich. Allerdings haben sich die Städte und Gemeinden fast alle mithilfe von Satzungen von dieser Pflicht entbunden und sie auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Verantwortung für die Laub-Beseitigung liegt also fast ausschließlich beim Hauseigentümer.

Der Mietvertrag kann den Mieter zur Laub-Beseitigung verpflichten. Dann haftet er auch für Unfälle, die entstehen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Geschädigte kann sich allerdings auch an den Vermieter halten. Der Vermieter kann aber im Innenverhältnis vom Mieter den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.

Wichtig: Eine Regelung in der Hausordnung ist meist nicht ausreichend, um die Verkehrssicherungspflicht und damit die Haftung bei Unfällen auf den Mieter zu übertragen.

Wurde die Laubbeseitigung rechtskräftig auf den Mieter übertragen, haftet er auch für Unfälle, die entstehen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Geschädigte kann sich allerdings auch an den Vermieter halten. Der Vermieter kann aber im Innenverhältnis vom Mieter den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.

Kampagne „#wirfuerbio“

Seit September läuft in vielen Kommunen die Kampagne „#wirfuerbio“. Die Entsorgungsmitarbeiter prüfen im Rahmen der Aktion verstärkt die Biomülltonnen. Die Biotonne wird bei einem zu hohen Fremdstoffanteil nicht abgeholt. Der Inhalt gilt dann als Restmüll. Er wird kostenpflichtig entsorgt. Laub darf in der Biotonne entsorgt werden. Außerdem bieten viele Kommunen Laub-Säcke an oder richten spezielle Sammelstellen für Laub-Abfälle ein.

Wichtig: Sogenannte „biologisch abbaubare Kunststoffe“ gehören nicht in die Biotonne!


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