Mietpreisbremse verfassungskonform
Mietpreisbremse verfassungskonform
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die in Berlin verhängte Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen. Der entsprechende Beschluss erging am 08.01.2026 (Aktenzeichen 1 BvR 183/25).
Den Beschluss können Sie hier im Original nachlesen.
Die Beschwerde richtete sich gegen die Mietbegrenzungsverordnung von 2020. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass weder die Mietpreisbremse selbst noch die Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten behinderte. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwägungen aus dem Beschluss vom 18. 07.2019 an. Danach waren auch die Grundrechtseingriffe der Mietpreiseinschränkung von 2015 gerechtfertigt. Die seitdem festzustellenden Entwicklungen führten nach Meinung der Richter zu keinem anderen Ergebnis.
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