27. April 2012 von Hartmut Fischer
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Müllgebühren: Bescheid verworfen

Müllgebühren: Bescheid verworfen

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27. April 2012 / Hartmut Fischer

Erfolgreich waren die Hauseigen-tümer, die vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover gegen ihre Abfallgebührenbescheide geklagt hatten. Das Gericht bestätigte, dass die zugrunde gelegten Daten für eine korrekte Gebührenrechnung nicht ausreichte

Die angefochtenen Bescheide wurden aufgehoben. Der Abfallgebührensatzung des verklagten Landkreises fehlt nach Meinung der Richter eine ausreichende Grundlage für die Abfallgebührenerhebung. Die zugrunde liegende Gebührenkalkulation genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Eine sachgerechte Bestimmung der Höhe des Gebührensatzes konnte der Kreistag nicht vornehmen. Das – von der Verwaltung vorgelegte – Zahlenmaterial für den Kalkulationszeitraum von 2010 bis 2012 sei unzureichend. Es war nicht ersichtlich, welche Kosten aufgrund der Abfallmengen entstanden und welche Kosten unabhängig davon entstanden.  Dies wäre nach dem Gesetz jedoch erforderlich gewesen, um eine Grundgebühr erheben zu können.

Bei Gericht ist noch eine Vielzahl von Klagen weiterer Bürger gegen die sie betreffenden Abfallgebührenbescheide anhängig. Diese Verfahren sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die drei Musterklagen ausgesetzt. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Landkreis Schaumburg kann dagegen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. Nach Rechtskraft der Urteile vom heutigen Tag wird das Gericht die ausgesetzten Verfahren wieder aufgreifen. Die Entscheidungen haben nur Auswirkungen auf Bürger, die gegen die Abfallgebührenbescheide Klage erhoben haben. Dem Landkreis bleibt es unbenommen, nach Rechtskraft der Urteile eine neue – korrigierte – Abfallgebührensatzung mit Rückwirkung zu erlassen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24.04.2012 – Aktenzeichen: 9 A 167/11, 9 A 177/11 und 9 A 203/11
Foto: (c) Oliver Weber  / www.pixelio.de

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