9. September 2013 von Hartmut Fischer
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Neverending Story: Rauchen

Neverending Story: Rauchen

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9. September 2013 / Hartmut Fischer

Zigaretten sorgen immer wieder für tüchtigen Qualm zwischen Vermieter und Mieter. Dabei sind sich die Gerichte nicht immer einig. Ein neues Urteil des Amtsgericht Rathenow unterstreicht aber wieder einmal: Das Rauchen gehört zur zulässigen Nutzung der Mietsache – und 12 Zigaretten am Tag stellen keine Belästigung dar – schon gar nicht, wenn sie auf dem Balkon geraucht werden.

In dem Verfahren ging es um einen Mann, der regelmäßig auf seinem Balkon rauchte, was seinen Nachbarn (ein Rentnerehepaar) missfiel. Sie verklagten den Raucher und führen vor Gericht aus, dass es ihnen nicht einmal mehr möglich sei, einen Kaffee zu trinken, ohne von ihrem Nachbarn belästigt zu werden. Sie verlangten nun, dass jeweils zweistündige „Rauchpausen“ um 07:00, 11:00, 13:00 und 17:00 Uhr eingelegt würden. Außerdem sollte von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr auf dem nachbarlichen Balkon nicht mehr geraucht werden.

Allerdings stellte sich heraus, dass der Beklagte nur 12 Zigaretten pro Tag rauchte. Dies sei aber – so der Richter – keine übermäßige Belästigung. Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Der Richter verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das einen Zigarettenkonsum von bis zu 20 Zigaretten als zumutbar angesehen hatte.

Urteil des Amtsgerichts Rathenow vom 06.09.2013

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