9. März 2015 von Hartmut Fischer
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Nicht alles mindert den Wohnwert

Nicht alles mindert den Wohnwert

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9. März 2015 / Hartmut Fischer

686601_web_R_by_w.r.wagner_pixelio.deWill der Vermieter die Miete anheben, reagieren Mieter häufig mit einer „Mängelliste“, mit der sie eine Minderung des Wohnwerts nachweisen wollen, um so die Mieterhöhung verhindern. Doch nicht jede Kleinigkeit ist gleich eine Wohnwertminderung. Das stellte das Amtsgericht Berlin Mitte in einem Urteil klar.

Der Entscheidung lag ein Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters zugrunde, das vom Mieter teilweise abgelehnt wurde. Er verwies drauf, dass im und am Haus Abnutzungen vorlägen, die infolge einer schlechten Instandhaltung entstanden seien. So gäbe es Putzschäden und auch Schmierereien (Graffiti) seien nicht entfernt worden. Der Vermieter wollte diese Einwände nicht gelten lassen und ging vor Gericht.

Das Amtsgericht Berlin Mitte entschied zugunsten des Vermieters. Nach Ansicht des Richters lagen keine Gründe vor, mit der sich eine Minderung des Wohnwertes nachweisen ließe. Da es sich bei den vom Mieter angeführten Mängeln um keine erheblichen Schäden handele, könne auch nicht von einem geringeren Wohnwert ausgegangen werden. Von einem unzureichenden Instandhaltungszustand könne deshalb keine Rede sein. Das Haus sei in einem Zustand, der durchaus mit anderen ähnlichen Immobilien vergleichbar  sei.

Urteil des Amtsgericht Berlin Mitte  vom 15.01.2015 – Aktenzeichen 21 C 43/14
Foto: W.R. Wagner / pixelio.de 

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