5. Juli 2012 von Hartmut Fischer
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Photovoltaikanlage defekt? Kein Rechtsschutz

Photovoltaikanlage defekt? Kein Rechtsschutz

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5. Juli 2012 / Hartmut Fischer

495671_web_R_K_B_by_Gerd_Altmann_pixelio.deBei einer Rechtsschutzversicherung muss man auch das „Kleingedruckte“ sehr genau lesen. Diese Erfahrung musste ein Hauseigentümer machen, der gegen die Baufirma seiner Photovoltaikanlage klagen wollte. Die dabei entstehenden Kosten wurden von seiner Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

Worum ging es? Ein Hauseigentümer hatte auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Nach Fertigstellung stellte er jedoch einige Mängel fest und wollte den Fachbetrieb hierzu in Anspruch nehmen. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf über eine halbe Million Euro. Für den bevorstehenden Rechtsstreit mit der Fachfirma wollte der Hauseigentümer seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, die sich jedoch weigerte sich jedoch, ihrem Versicherten entsprechenden Rechtsschutz zu gewähren. Daraufhin klagte der Hauseigentümer gegen seine Versicherung

Das Landgericht wies die Klage bereits ab. Nach den Allgemeinen Rechtschutzversicherungs-bedingungen bestand kein Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen. Das Gericht stufte die Photovoltaikanlage als „sonstige bauliche Anlage“ ein und bestätigte, dass die Versicherung im vorliegenden Fall nicht eintreten müsse. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung und wies die Berufung des Versicherten zurück.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.03.2012 (Aktenzeichen I-20 U 5/12)
Foto: Gerd Altmann / www.pixelio.de

 

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