29. April 2015 von Hartmut Fischer
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Schlüssel für den Pflegedienst

Schlüssel für den Pflegedienst

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29. April 2015 / Hartmut Fischer

Eine betagte Mieterin hat das Recht auf einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel für den Pflegedienst oder nahe Angehörige, die sie unterstützen. Die Kosten hierfür muss sie allerdings selbst tragen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Geklagt hatte eine ältere Mieterin, die von ihrem Mieter einen zusätzlichen Schlüssel verlangte, den sie dem Pflegedienst beziehungsweise ihrem Sohn übergeben wollte. Die Kosten für einen weiteren Schlüssel wollte sie übernehmen. Dennoch verweigerter Vermieter einen weiteren Schlüssel.

Der Richter beim Amtsgericht Gelsenkirchen entschied jedoch, dass die alte Dame Anspruch auf einen weiteren Schlüssel habe. Aufgrund des Alters und des Gesundheitszustandes könne die Mieterin dies verlangen. Der Mieter sei deshalb verpflichtet, einen zusätzlichen Schlüssel auf Kosten der Mieterin zur Verfügung zu stellen, damit Pflegedienst oder Sohn in die Wohnung gelangen könnten.

Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 05.08.2014 – Aktenzeichen 210 C 147/13

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