15. August 2010 von Hartmut Fischer
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Street View spaltet die Nation

Street View spaltet die Nation

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15. August 2010 / Hartmut Fischer

Nachdem Google mit Street View auch in Deutschland ernst macht und ab September die ersten 20 Städte virtuell begehbar macht, scheint das Projekt die Nation – und auch die Vermieter – zu spalten.

Die eine Hälfte lehnt die Veröffentlichung ab, weil sie damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen oder Angst davor haben, dass ungebetene Gäste (Einbrecher) sich aus Street View ihre Informationen für einen überraschenden „Besuch“ ziehen. Die andere Hälfte der Vermieter ist verärgert, dass auch ein Mieter die Veröffentlichung unterbinden kann. Sie sehen in dem neuen Medium die Möglichkeit, ihre Immobilie Mietinteressenten auf neue Art und Weise zu präsentieren und erhoffen sich so bessere Möglichkeiten bei der Neuvermietung einer Wohnung.

Einig ist man sich allerdings in einem Punkt: Die Politik hat viel zu lange gar nicht reagiert. Nun ist man in Berlin und in den Ländern „überrascht“ und kann nicht mit den notwendigen gesetzlichen Instrumentarieum reagieren. Dazu gehören klare Regelungen, welche Rechte Google an den Aufnahmen und der Veröffentlichung haben, welche Rechte bei der Entscheidung über eine Veröffentlichung Vorrang haben – die des Vermieters oder die des Mieters. Schließlich auch, welche Möglichkeiten hat ein Betroffener, wenn Google die Aufnahme seines Hauses veröffentlicht, obwohl Einspruch erhoben wurde. Bei der Kürze der von Google – nicht vom Gesetzgeber – festgelegten Einspruchsfrist und der Menge von Einsprüchen ist nämlich damit zu rechnen, dass so mancher seine Immobilie in Street View wiederfinden wird, obwohl er es dem Internet-Unternehmen bereits schriftlich untersagt hat. Schließlich müsste auch folgende Frage rechtlich geklärt werden: Muss ein Betroffener überhaupt protestieren, um eine Veröffentlichung zu verhindern – oder ist nicht Google verpflichtet, nachzuweisen, dass ihm die Veröffentlichung erlaubt wurde.

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