12. Dezember 2014 von Hartmut Fischer
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Studie: Mieten einfrieren schadet Mietern und Vermietern

Studie: Mieten einfrieren schadet Mietern und Vermietern

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12. Dezember 2014 / Hartmut Fischer

665015_web_R_K_B_by_Lupo_pixelio.de„Die Mietpreisbremse wird ihre Wirkung verfehlen. Die negativen Auswirkungen dieser Regulierung, vor denen die Wohnungswirtschaft von Anfang an gewarnt hat, werden nun von einer Studie des IW Köln bestätigt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zu der Studie „Die Folgen der Mietpreisbremse“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Die Mietpreisbremse wird Investoren abschrecken und zum Gegenteil ihres eigentlichen Zwecks führen: zu einem noch geringeren Wohnungsangebot für preisbewusste Mieter.

Für die Studie hat das IW Köln untersucht, für wie viele Wohnungsangebote die Mietpreisbremse in den Beispiel-Städten Köln und Berlin gelten würde, wenn sie bereits in Kraft wäre. Grundlage waren Inserate der Internetplattform ImmobilienScout24. Das Ergebnis: In Berlin wären insgesamt 60 Prozent, in Köln 43 Prozent der zur Wiedervermietung angebotenen Wohnungen von der Mietpreisbremse betroffen. Die Regulierung würde damit ab dem kommenden Jahr in beliebten Großstädten wie Berlin und Köln für rund die Hälfte der wieder zu vermietenden Wohnungen gelten. 

„Die Mietpreisbremse wird sich zu großflächig auswirken. Grund ist das rechtsunsichere und streitanfällige System der ortsüblichen Vergleichsmiete. Deshalb darf die Mietpreisbremse ausschließlich dort zum Einsatz kommen, wo ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt“, so Gedaschko. Besonders der qualifizierte Mietspiegel sorge für Akzeptanz, Vertrauen und nachprüfbare Klarheit über die verlangte Miethöhe. Streit über die rechtmäßige Miete könnte dann im Keim erstickt werden und unnötige Prozesse vermieden werden.

Gegenüber den ursprünglichen Plänen der Mietpreisbremse sieht der GdW auch deutliche Verbesserungen: So werden Neubauten ausgenommen und ihr Einsatz soll befristet werden. Allerdings müsse hier eine echte Fünfjahresfrist im Gesetz verankert werden – die nicht durch das Erlassen einer weiteren Verordnung umgangen werden kann. Darüber hinaus begrüßte Gedaschko, dass die Landesregierungen mit der Mietpreisbremse verpflichtet werden sollen, einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels vorzulegen. Damit werde der Bau neuer Wohnungen gerade in den Gebieten mit Engpässen angekurbelt und stark steigenden Mieten entgegengewirkt. Der GdW forderte aber, die Kriterien zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte als Voraussetzung für den Einsatz der Mietpreisbremse genau zu definieren. Außerdem sollte die Wirksamkeit dieser Maßnahmen jährlich auf ihren Erfolg hin überprüft werden.

Foto: Lupo / pixelio.de

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