7. Oktober 2010 von Hartmut Fischer
Teilen

Vermieter haftet für gestohlene Schlüssel

Vermieter haftet für gestohlene Schlüssel

Teilen
7. Oktober 2010 / Hartmut Fischer

 Wenn einem Mieter der Schlüssel gestohlen wird, kann es sein, dass der Vermieter auf den Kosten für eine neue Schließanlage sitzen bleibt. Diese Erfahrung musste jetzt ein Hauseigentümer machen, dessen Mieter der Schlüssel im Krankenhaus entwendet wurde. Der Mieter hatte den Schlüssel in einem Wertfach in seinem Krankenzimmer eingeschlossen. Doch das Fach wurde aufgebrochen und der Schlüssel entwendet. Daraufhin ließ der Vermieter die Schließanlage seines Hauses austauschen und verlangte die dabei entstandenen Kosten vom Mieter zurück.

Doch das Amtsgericht Ahrensburg stellte sich auf die Seite des Mieters. Der Richter bestätigte zwar, dass der Mieter als Nebenpflicht alles zu unterlassen habe, wodurch der Vermieter geschädigt würde. Dazu gehöre auch die sichere Aufbewahrung der Schlüssel zum Haus und zur Wohnung. Dieser Pflicht sei der Mieter jedoch nachgekommen, indem er den Schlüssel in einem – abschließbaren – Fach verwahrt habe. Er habe nicht auch noch das Wertfach auf Einbruchsicherheit prüfen müssen. Mithin konnten die Kosten für die Schließanlage nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg vom 25.06.10,  Aktenzeichen 47 C 1171/09

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.