23. Oktober 2012 von Hartmut Fischer
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Was ist „haushaltsnah“?

Was ist „haushaltsnah“?

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23. Oktober 2012 / Hartmut Fischer

Haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen können schon seit einigen Jahren im begrenzten Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Doch was ist eigentlich „haushaltsnah“? Auf jeden Fall endet diese Dienstleistung nicht an der Grenze des eigenen Grundstücks. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

In dem Verfahren stritt sich der Eigentümer eines Einfamilienhauses. Dieses besaß einen Trinkwasserbrunnen und eine Grube für die Abwässer. Der zuständige Wasserzweckverband schloss das Gebäude jedoch ans öffentliche Netz an. Die dabei entstandenen Kosten mussten vom Eigentümer getragen werden. Hierfür wollte der Hauseigentümer die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen geltend machen.

Das Finanzamt lehnte die Vergünstigung ab, da die Arbeiten auch außerhalb des Hausgrundstückes durchgeführt worden seien. Die für die Wasserver- und Abwasserentsorgung notwendigen Arbeiten seine untrennbare Leistungen für das Grundstück. In soweit dürften die auf anliegenden Grundstücken durchgeführten Arbeiten nicht von der Gesamtmaßnahme getrennt werden. Damit sind auch Arbeiten außerhalb des Hausgrundstückes steuerbegünstigt zu betrachten. Ob es sich bei den Arbeiten um die Ausführung hoheitlicher Maßnahmen handele, spiele hierbei keine Rolle. Die Steuerbegünstigung richte sich eben nicht nach dem Grund der Maßnahme, sondern nach der Art der Leistung.

Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.08.2012 – 7 K 7310/10 – 

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