4. Dezember 2019 von Hartmut Fischer
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Was zu viel ist, ist zu viel

Was zu viel ist, ist zu viel

4. Dezember 2019 / Hartmut Fischer

Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren in den meisten Fällen erlaubt. In vielen Fällen muss der Vermieter zwar zustimmen, kann die Zustimmung aber häufig nicht verweigern. Allerdings kann sich bei einer übertriebenen Tierhaltung im reinen Wohngebiet auch der Nachbar hiergegen wehren. Der Nachbar kann dann sogar verlangen, dass die Behörden einschreiten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.05.2019 hervor (Aktenzeichen 2 K 6321/18).

In dem Verfahren klagten Anlieger gegen die örtliche Baurechtsbehörde. Sie hatten sich an die Behörde gewandt und deren Eingreifen verlangt. Die Anlieger wehrten sich damit gegen die Tierhaltung auf einem Grundstück, das von zwei Haushalten bewohnt wurde. Die Behörde nahm eine Besichtigung vor und stellte fest, dass dort fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunde, mehrere Katzen und fünf Papageien gehalten wurden. Da das Grundstück jedoch einen gepflegten Eindruck machte, sah die Behörde keinen Grund, einzugreifen. Hiergegen klagten nun die Anlieger.

Sie erhielten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Recht: Die Behörde sei zum Einschreiten verpflichtet. Der Umfang, der auf dem Grundstück gehaltenen Tiere sprenge den für ein reines Wohngebiet zulässigen Rahmen.

In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass eine Kleintierhaltung grundsätzlich in einem Wohngebiet zulässig sei. Diese müsse sich aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung in einem reinen Wohngebiet typischen Freizeitbetätigung bewegen. Das Gericht orientierte sich dabei an dem Eindruck, den die Tiere auf einen vorbeigehenden Spaziergänger mache. Der Spaziergänger müsse immer noch davon ausgehen können, dass es sich hier um Hobbytierhaltung handele und nicht um eine Zoohandlung. Diesen Eindruck könne man aber im vorliegenden Fall bekommen.

Außerdem ging das Gericht davon aus, dass man im durchschnitt lediglich von einem Tier pro Haushalt ausgehen könne. Da es sich hier um zwei Haushalte handelte, würde der Durchschnittswert ungefähr um das 20fache überschritten. Hinzu käme, dass sieben verschiedene Tierarten gehalten würde, was nicht mehr dem Charakter einer gewöhnlichen Hobbytierhaltung entspreche.

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