4. Dezember 2023 von Hartmut Fischer
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Weihnachtsdeko – wo sind die Grenzen?

Weihnachtsdeko – wo sind die Grenzen?

© Kostiantyan Batylchuk / vecteezy

4. Dezember 2023 / Hartmut Fischer

Die Adventszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsdeko in und um das Haus herum. Mieter spalten sich hier in zwei Gruppen. Da sind einerseits die Deko-Fans, bei denen nie genug Lichter blinken und flackern können und andererseits jene, die die Lichterpracht unnötig und geschmacklos finden. Ein Vermieter hat es schwer, die beiden Fronten zusammenzuführen.

Weihnachtsdeko in der Wohnung 

In seiner Wohnung kann der Mieter so viel Weihnachtsdeko anbringen, wie er will. Allerdings darf er dabei keine Schäden verursachen. Auch bei der weihnachtlichen Dekoration gilt die Pflicht des Mieters, pfleglich mit der Mietwohnung umzugehen.

Grenzen der Weihnachtsdeko in Gemeinschaftsbereichen

In den Gemeinschaftsbereichen (Flure, Treppenhaus usw.) ist die Weihnachtsdeko nicht grundsätzlich untersagt. Aber es muss dabei darauf geachtet werden, dass geltende Vorschriften beachtet werden. So dürfen Fluchtwege nicht durch Deko-Objekte versperrt werden. Auch die vorgeschriebenen Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt werden.

Da in den Gemeinschaftsbereichen die Freunde und die Gegner der Weihnachtsdeko aufeinandertreffen, sollte man sich vor der Dekoration treffen und gemeinsam besprechen, wie die Dekorationen in den Gemeinschaftsbereichen aussehen soll. So kann man einen Kompromiss finden und unnötigen Ärger vermeiden.

Weihnachtsdeko auf dem Balkon 

Obwohl der Balkon zur Mietwohnung gehört, sind hier die Gestaltungsgrenzen für Weihnachtsdeko enger, als im Innenraum der Wohnung. Zunächst gilt natürlich auch hier, dass der Mieter keine Schäden an der Bausubstanz verursachen darf (z. B. Haken in die Wand schlagen).

Außerdem darf die Weihnachtsdeko die Nachbarn nicht stören. Scheint beispielsweise die Lampenpracht in die Wohnung des Nachbarn, kann dieser durchsetzen, dass die Beleuchtung wieder verschwindet. Ein Problem stellt immer die Frage dar, in wieweit die Weihnachtsdeko das Erscheinungsbild des Hauses verschandelt. In diesem Fall kann der Vermieter verlangen, dass die Deko wieder verschwindet oder zumindest dezenter gestaltet wird. Allerdings ist die Beweisführung in solchen Fällen äußerst schwierig.

Weihnachtsdeko an der Fassade

Eine Weihnachtsdeko an der Fassade muss mit dem Vermieter abgesprochen werden. Auch hier dürfen ohne Einwilligung des Vermieters keine Haken in die Wand geschlagen oder andere Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden. Wie beim Balkon kann auch hier der Vermieter eingreifen, wenn ich Nachbarn oder andere Hausinsassen über die Deko beklagen. Auch, wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Deko das Haus verunstaltet, kann er eingreifen. Aber hier kommt es zu den selben Problemen, wie bei der Balkondekoration.


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