14. Dezember 2015 von Hartmut Fischer
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Wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück fällt

Wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück fällt

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14. Dezember 2015 / Hartmut Fischer

Erhält ein Grundstückseigentümer die Genehmigung, einen Baum zu fällen, kann sein Nachbar nicht gegen diese Genehmigung klagen. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil.

In dem Streit ging es um eine Blutbuche, die ein Grundstückseigentümer fällen wollte. Die zuständige Behörde erlaubte dies, obwohl der Baum über 150 Jahre alt war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Baum bereits am Absterben sei und nicht mehr gerettet werden könne. Ein Nachbar des Grundstückseigentümers, in dessen Grenznähe der Baum stand, wollte dennoch das Fällen verhindern. Er vertrat die Ansicht, dass die Rotbuche nicht krank sei und legte Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Nachdem dieser abgewiesen wurde, klagte er.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch, dass der klagende Anlieger nach § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht befugt gewesen sei, zu klagen, da er durch die Genehmigung nicht in seinen Rechten verletzt worden sei.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.11.2015 – Aktenzeichen 2 K 1167/15

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