Wenn es zum Stromausfall kommt
Wenn es zum Stromausfall kommt
© Foto KI-generiert
Nachdem der Stromausfall in Berlin nun endet, werden entstandene Schäden erkennbar. Doch – wer kommt für die dadurch entstehenden Kosten auf
Mietkürzung wegen Stromausfall?
Der Vorfall in Berlin hat gezeigt, dass ein Stromausfall auch durch Fremdverschulden entstehen kann, für das der Vermieter nicht verantwortlich ist. Dennoch können die Mieter auch dann eine Mietkürzung vornehmen. Denn der Vermieter steht immer in der Verantwortung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt wird (§ 536 BGB).
Informationspflicht des Mieters
Grundsätzlich gilt auch im Berliner Fall, dass der Mieter den Vermieter über den Stromausfall informieren muss. Allerdings dürfte es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung schwierig werden, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, man habe vom Stromausfall in Berlin nichts gewusst.
Höhe der Mietminderung
Die Mietminderung kann nur für die Zeit geltend gemacht werden, in der der Stromausfall bestand. Da in Berlin der Stromausfall alles lahmlegte, dürften hier Kürzungen von 100 % denkbar sein. Das heißt aber nicht, dass der Mieter für den gesamten Monat keine Miete zahlen muss. Der Stromausfall begann am 03.01.2026 und endete am 7. Januar. Bei einer Miete von 1.000 € berechnet sich die Mietminderung folgendermaßen:
1.000 × 5 = 5.000 : 30 = 166,67 €.
Zur Berechnung werden bei allen Monaten 30 Tage zugrunde gelegt.
Schäden durch den Stromausfall
Für Schäden an technischen Geräten (PC, Playstation, Telefon, Haushaltsgeräte usw.) haftet der Vermieter nicht. In den meisten Fällen wird der Mieter diese Kosten wohl selbst tragen müssen. Die meisten Hausratversicherungen sichern Schäden wie Überspannungs-, Überstromungs- oder Kurzschlussschäden nur ab, wenn sie durch einen Stromausfall verursacht werden.
Ob eine Hausratversicherung beim Stromausfall auch für Schäden am Tiefkühlgut aufkommt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Hier sollte man umgehend Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und die Ansprüche klären. Da die Versicherungen durch den Berliner Stromausfall stark belastet sind, kann es sein, dass man kurzfristig keinen Termin erhält. Dann sollten Sie sicherheitshalber die Schäden schriftlich melden und dokumentieren.
Vorsicht, wenn der Stromausfall vorbei ist
Sicher ist jeder froh, wenn der Strom wieder hochgefahren wird. Doch der Neustart nach einem Stromausfall birgt auch einige Gefahren. Darum sollten die Geräte im Haus nacheinander, kontrolliert gestartet werden. Dabei sollte man darauf achten, dass keine Funken fliegen und vom Gerät kein Brandgeruch ausgeht oder Rauch aufsteigt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Baustellenlärm und Mietminderungsquote
Stromunterbrechung wegen Bauarbeiten