15. Juni 2016 von Hartmut Fischer
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Wird Mietpreisbremse verschärft?

Wird Mietpreisbremse verschärft?

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15. Juni 2016 / Hartmut Fischer

Berlin will eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Allerdings müsste dafür eine neue Gesetzesinitiative gestartet werden, die sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen werden muss.

Im Einzelnen will der Berliner Senat folgende Änderungen erreichen:

  • Einem Mietinteressenten muss zwingend die letzte Mieterhöhung des Vormieters vorgelegt werden, damit er erkennen kann, ob die geforderte Miete gerechtfertigt ist.
  • In den Mietspiegeln sollen nicht mehr die letzten vier, sondern die letzten sechs Jahre zugrunde gelegt werden.
  • Die Anhebung auf eine ortsübliche Vergleichsmiete soll statt auf drei nach dem Berliner Vorschlag auf vier Jahre verteilt werden. In Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation dürfte in dieser Zeit die Miete nur um maximal 15 % angehoben werden.
  • Bei Modernisierungsmaßnahmen sollen nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Macht die Warmmiete bereits 40 % des Haushalts-Nettoeinkommen aus, soll kein Mode4rnisierungszuschlag erlaubt sein.

Ob es zu einer Gesetzesinitiative kommt, ist allerdings derzeit noch offen, da Berlin derzeit erst versucht, im Bundestag und -rat Mitstreiter für ihre Initiative zu finden.  

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