19. Mai 2011 von Hartmut Fischer
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Zensus 2011: Keine Chance zu entkommen

Zensus 2011: Keine Chance zu entkommen

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19. Mai 2011 / Hartmut Fischer

Derzeit läuft der Zensus 2011, die große europaweite Volkszählung. Zwar wird nur eine kleine Gruppe per Fragebogen direkt befragt, aber alle Hausbesitzer haben einen Fragebogen erhalten, den man ausfüllen muss. Wer sich weigert oder falsche Angaben macht, riskiert empfindliche Strafen.

Für diese Zählung wurde ein eigenes Gesezt geschaffen, das Zensusgesetz 2011. Dort heißt es in § 18 eindeutig: „Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht.“ Sie können sich zwar gegen die Befragung wehren. Doch die hierfür vorgesehenen Rechtsmittel (Widerspruch, Anfechtungsklage) haben keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen den Fragebogen also auch dann ausfüllen, wenn Sie sich dagegen wehren.

Wer sich weigert, die Fragen zu beantworten, wird zunächst mit einem Zwangsgeld belegt. Dieses Zwangsgeld beträgt mindestens 200 €. Es kann jedoch auch bis zu 7.000 € betragen. Bezahlen Sie das Zwangsgeld, heißt das aber nicht, dass die Sache damit erledigt ist und Sie die Zensusfragen nicht beantworten müssen. Wenn Sie also stur bleiben droht ein Bußgeld von 5.000 €. Diese 5.000 € können auch fällig werden, wenn Sie Ihren Fragebogen zu spät absenden.

Auch wer auf die Idee kommt, einfach „irgendwas“ anzukreuzen oder in den Bogen einzutragen, hat ebenfalls schlechte Karten. Denn hier greift das Bundesstatistik-Gesetz. Nach § 15 Abs. 3 müssen Ihre Antworten „wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gesetzten Fristen“ erfolgen. Nach § 23 des Bundestatistik-Gesetzes handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Vorgaben um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße (bis zu 5.000 €) belegt werden kann.

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