23. Mai 2022 von Hartmut Fischer
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Zensus – die Zeit drängt

Zensus – die Zeit drängt

© Ralf Liebhold / Shutterstock

23. Mai 2022 / Hartmut Fischer

Derzeit sind die Befragungen der Hauseigentümer im Rahmen zur Volkszählung „Zensus 2022“ im Gange. Wer die Anfrage erhalten hat, sollte sich beeilen – dann die Daten müssen bis zum 30.05. übermittelt werden.

Wenn Sie nicht reagieren

Wer den Termin nicht einhält, wird zunächst erinnert, dann abgemahnt. Je nach Bundesland werden dann unterschiedliche Bußgelder fällig. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise 300 Euro. Die Teilnahme am Zensus 2022 ist Pflicht. Das Bundesstatistikgesetz ermöglicht Geldbußen bis zu 5.000 Euro, wenn Sie sich weigern.

Online geht es am schnellsten

In der Zensus-Anfrage finden Sie die Zugangsdaten, um die Befragung binnen weniger Minuten durchzuführen. Die zu meldenden Daten müssen spätestens bis zum 30.05. übermittelt werden. In der Befragung werden die folgenden Informationen eingeholt:

  • Gemeinde, Postleitzahl, Gemeindeschlüssel
  • Gebäudeart und -typ, Anzahl der Wohnungen
  • Baujahr, Heizungsart
  • Bei vermieteten Wohnungen: Art der Nutzung, Gründe für eventuellen Leerstand, Wohnfläche, Raumanzahl, Nettokaltmiete.
  • Angabe von bis zu zwei Personen, die in der Wohnung leben und Gesamtbelegung der Wohnung.
Frist ist kurz bemessen

Die Frist zu Beantwortung des Zensus ist sehr kurz. Viele Betroffene haben die Post erst in der vergangenen Woche erhalten. Probleme könnten Verwalter beziehungsweise Inhaber größerer Objekte bekommen, die in vielen Fällen nur den Mieter namentlich kennen, nicht aber die Namen der anderen mit dem Mieter lebenden Personen. Auch die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ist nicht jedem Vermieter bekannt. Das Zensusgesetz verbietet jedoch die getrennte Übermittlung von Daten. Pro Projekt gibt es also nur eine Zensus-Antwort. Hier führt kein Weg daran vorbei, sich direkt mit dem Mieter in Verbindung zu setzen.

Wer bekommt die Daten?

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Zensus-Zählung genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nach der Zählung gelöscht, so dass nur anonymisierte Werte zur Verfügung stehen. Die Informationen werden an keine andere Behörde (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Polizei usw.) weitergegeben.

Alle personenbezogenen Daten werden im Anschluss gelöscht, damit die Daten, die für den Zensus relevant sind, anonym ausgewertet werden können. Es werden keine Daten an andere staatliche Stellen wie Meldeämter, Finanzämter oder die Polizei weitergegeben.

Warum das Ganze?

Obwohl eigentlich alle relevanten Daten bei den Behörden vorliegen müssten, überprüft der Staat seine Datenbestände im Rahmen des Zensus. Eine zuverlässige Datenbasis soll helfen, beispielsweise die richtigen städtebaulichen Maßnahmen (Krankenhausplanung, Kitas, Schulen usw.) zu treffen.

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