5. Oktober 2010 von Hartmut Fischer
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Zu spät berechnet? Dann gibt’s kein Geld!

Zu spät berechnet? Dann gibt’s kein Geld!

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5. Oktober 2010 / Hartmut Fischer

Das letzte Quartal des Jahres hat begonnen. Nun ist es höchste Zeit, an die Nebenkostenabrechnung zu gehen. Diese muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Da in den meisten Fällen nach Kalenderjahren abgerechnet wird, muss dem Mieter die Abrechnung also spätestens am 31.12.2010 die Abrechnung für 2009 vorliegen. Wenn nicht, hat der Mieter Glück. Er braucht dann keine Nebenkosten-Nachzahlungen mehr zu leisten und Sie gucken in die Röhre. Das ergibt sich aus § 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Selbst wenn der Mieter auf eine zu spät zugestellte Nebenkostenabrechnung zahlt, kann er das Geld zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.01.2006 (Aktenzeichen VIII ZR 94/05) festgestellt, dass es sich in diesem Fall um eine Zahlung handelt, die „ohne Rechtsgrund“ erfolgte.

Warten Sie deshalb bitte nicht bis zum letzten Moment. Ein Vermieter, der seine Nebenkostenabrechnung für 2007 am Silvesterspätnachmittag 2008 in den Briefkasten seines Mieters einwarf, erlebte beispielsweise eine böse Überraschung: Der Mieter zahlte nicht und erhielt vor Gericht sogar Recht. Der Richter vertrat die Ansicht, dass keiner verpflichtet wäre, noch am Nachmittag des Silvestertages den Briefkasten zu leeren. Deshalb wäre die Zustellung erst am 02.01.2009 erfolgt und der Mieter müsse nicht mehr zahlen.

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