4. April 2026 von Hartmut Fischer
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Zugang zur Mietwohnung

Zugang zur Mietwohnung

© Holger Iggena / Vecteezy

4. April 2026 / Hartmut Fischer

Es kommt vor, dass  der Mieter dem Vermieter trotz dessen berechtigtem Interesse keinen Zugang zur Mietwohnung gewährt. Dann kann ihn der Vermieter per Duldungsklage dazu zwingen, die notwendigen Maßnahmen zuzulassen. Wurde der rechtlich zulässige Zugang auf Dauer nicht gewährt, kann der Vermieter auch eine fristlose Kündigung aussprechen, ohne zuvor  eine Duldungsklage zu erheben. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht München II in einem Urteil vom 24.02.2026 (Aktenzeichen: 12 S 1472/25).

Jahrelang Zugang verweigert

In dem Verfahren ging es um die fristlose Kündigung der Wohnung eines 82 Jahre alten Mieters. Er hatte über zwei Jahre hinweg dem Vermieter keinen Zugang zur Mietwohnung eingeräumt.

Der Vermieter wollte aufgrund des Beschlusses der Eigentümerversammlung in der Wohnung die Fenster wechseln. Außerdem hatte es einen Wasserschaden gegeben, dessen Beseitigung der Vermieter kontrollieren wollte.

Kein Zugang trotz Abmahnung

Der Mieter weigerte sich trotz Abmahnung und Kündigungsandrohung, dem Vermieter oder von ihm beauftragten Handwerkern den Zugang zur Wohnung zu erlauben. Nach fast zwei Jahren des Streits  kündigte der Vermieter fristlos und verzichtete auf eine Duldungsklage. Der Mieter ging gegen die Kündigung gerichtlich vor, hatte aber auch vor dem Landgericht keine Chance.

Unzumutbare Weigerung des Zugangs

Ausschlaggebend war für das Gericht die Kombination aus Dauer und Beharrlichkeit des Mieters. Da der Mieter keinen Zugang einräumte, waren  bereits erhebliche Schäden entstanden. Schon deshalb konnte fristlos gekündigt werden. Hinzu kam, dass der Mieter die Durchführung notwendiger Maßnahmen dauerhaft verhinderte. Das machte eine vorherige gerichtliche Duldungsklage entbehrlich.

Der Mieter verwies auf gesundheitliche Härten, die ein Auszug für ihn bedeuten würde. Das vorgelegte Attest belegte jedoch Erkrankungen, die einen Umzug nach Meinung des Gerichts nicht unmöglich machten.

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