5. Juni 2020 von Hartmut Fischer
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Maklerkosten neu geregelt

Maklerkosten neu geregelt

5. Juni 2020 / Hartmut Fischer

Der Bundesrat hat am 05.06.2020 der Neuregelung der Kostenübernahme für die Makler-Courtage beim Verkauf von Immobilien zugestimmt. Damit kann die Gesetzesänderung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Nach der Unterzeichnung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll die Änderung sechs Monate später in Kraft treten.

Textform ist vorgeschrieben

Während es in der Vergangenheit keine Formvorschriften für die Makler-Vereinbarung gab, ist die Textform ab Inkrafttreten der Neuregelung vorgeschrieben. Bei der Textform ist keine Original-Unterschrift der beteiligten Parteien notwendig, so dass die Vereinbarung beispielsweise auch per E-Mail geschlossen werden kann.

Jeder trägt die Hälfte

Nach den neuen Bestimmungen tragen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Der Käufer muss seinen Anteil erst bezahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seine Hälfte bereits bezahlt hat.

Höhe der derzeitigen Maklerprovisionen (Courtage)

5,95 % Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
6,25 % Hamburg
7,14 Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  Niedersachsen zwischen 4.76 % und 5.95 % oder 7,14 %

 

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