9. Dezember 2021 von Hartmut Fischer
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Gewerbemietrecht: BGH gegen Halbe-Halbe wegen Corona-Schließung?

Gewerbemietrecht: BGH gegen Halbe-Halbe wegen Corona-Schließung?

© creativeneko / shutterstock

9. Dezember 2021 / Hartmut Fischer

So, wie es aussieht, können Gewerbemieter nicht damit rechnen, dass die Mietkosten bei Geschäftsschließung wegen der Pandemie halbiert werden. Zwar will der BGH in dieser Frage erst am 12.01.2022 offiziell über einen Streitfall entscheiden, doch es zeichnet sich ab, dass die Richter für jeden Einzelfall individuelle Bewertungen verlangen.

geschäftsschliessungen wegen corona

Die wegen der Corona Pandemie angeordneten Geschäftsschließungen bedeuteten für viele Unternehmer – speziell Einzelhändler – ein Desaster. Auf der einen Seite fallen alle Einnahmen weg, auf der anderen Seite sind die laufenden Kosten weiterhin im vollen Umfang zu bedienen.

Störung der Geschäftsgrundlage

Vor diesem Hintergrund stellte der Gesetzgeber klar, dass die behördliche Schließung eine Störung der Geschäftsgrundlage darstelle. Der Mieter habe deshalb die Möglichkeit, eine Anpassung des Mietvertrages zu verlangen. (Siehe auch unseren Beitrag „Mietkürzung wegen Corona-Schließung“). Doch „Anpassung“ bedeutet nicht automatisch „Mietkürzung“. Der Vermieter kann beispielsweise auch einen Zahlungsaufschub gewähren, aber weiterhin auf Zahlung der gesamten Miete bestehen.

BVH: Halbierung der Miete gilt nicht pauschal

Der BGH hat nun über ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zu entscheiden, dass wir im oben genannten Beitrag bereits besprochen haben. Das Gericht hatte entschieden, dass sich die beiden Parteien „den Schaden teilen“. Der Mieter sollte nur noch die halbe Miete zahlen.

Die Richter des BGH machten nun bereits deutlich, dass die Halbierung der Miete keine Lösung sei, die in allen Fällen Anwendung finden könnte. Eine pauschale Festlegung der Mietkürzung von 50 % bei pandemiebedingten Schließungen würde der Wirklichkeit nicht gerecht. Ob eine Mietkürzung rechtens sei und wenn ja, wie hoch diese ausfalle, müsse von Fall zu Fall entschieden werden.


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