Haustür abschließen – nachts erlaubt?
Haustür abschließen – nachts erlaubt?
© Andrii Afanasiev / Vecteezy
Mieter haben häufig Angst, wenn die Haustüre nachts nicht abgeschlossen ist, und verriegeln von sich aus abends die Haupteingangstüren. Doch das ist meist nicht erlaubt.
Länder regeln unterschiedlich
Ob man eine Haustür abschließen darf, klären die Landesbauordnungen. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel, dass Rettungswege jederzeit ohne Hilfsmittel von innen mit einem Handgriff geöffnet werden können. Man darf die Türe nicht abschließen.
Es dürfen aber sogenannte „Antipanikschlösser“ verwendet werden. Mit diesen Schlössern können Türen im verriegelten Zustand von außen nicht geöffnet werden. Von innen kann man die Tür jedoch jederzeit ohne besondere Kenntnisse oder Werkzeuge öffnen.
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern:
| Bundesland | Regelung |
| Baden-Württemberg | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. |
| Bayern | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. |
| Berlin | Elektrische Verriegelung ist nur erlaubt, wenn die Tür automatisch bei Stromausfall freigegeben wird. |
| Brandenburg | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Antipanikschloss erlaubt. |
| Bremen | Tür darf nicht mit Schlüssel verriegelt werden. Tür muss jederzeit geöffnet werden können. |
| Hamburg | Besonders strenge Regeln. Nicht erlaubt sind Schlüssel, Codes, Verzögerungen beim Öffnen. Antipanikschloss häufig vorgeschrieben. |
| Hessen | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – die Tür darf nicht verschlossen werden.. Elektronische Systeme müssen über eine Notöffnung verfügen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Abschließen grundsätzlich untersagt. Öffnung muss jederzeit ohne fremde Hilfe möglich sein. |
| Niedersachsen | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Antipanikschloss erlaubt. |
| Nordrhein-Westfalen | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Öffnen ohne Schlüssel muss auch nachts möglich sein. |
| Rheinland-Pfalz | Abschließen untersagt. Tür darf nicht blockiert sein und muss sich ohne Verzögerung öffnen lassen. |
| Saarland | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Mechanisches Antipaniksystem erlaubt. |
| Sachsen | Tür muss jederzeit ohne besondere Kenntnisse bedient werden können. Abschließen ist untersagt. |
| Sachsen-Anhalt | Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – die Tür darf nicht verschlossen werden. Elektrische Verriegelung nur bei automatischer Entriegelung bei Stromausfall. |
| Schleswig-Holstein | Elektrische Verriegelung muss bei Stromausfall automatisch entriegeln. |
| Thüringen | Abschließen nicht erlaubt. Einfache Öffnung von innen ist vorgeschrieben. |
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