Steuern bei vermieteten Immobilien
Steuern bei vermieteten Immobilien
© Anastasia-Z / Vecteezy
Wer eine Immobilie kauft, um diese zu vermieten, sollte sich auch über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren sein. Es geht hier nicht nur um die Grunderwerbsteuer – es entstehen auch weitere Steuerlasten, die bei der Finanzierung des Objektes berücksichtigt werden müssen.
Steuern beim Kauf einer Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie fällt zunächst die Grunderwerbsteuer an. Wenn mit dem Haus auch bewegliche Bestandteile mitverkauft werden, sollte dies im Kaufvertrag genau getrennt werden, da hierfür normalerweise keine Grunderwerbsteuer anfällt. Herausgerechnet werden beispielsweise:
• Einbauküchen (wenn sie als bewegliches Inventar gilt)
• Markisen
• Lose Möbel
• Waschmaschine/Trockner
• Gartenmöbel
• Freistehende Saunen
Die Grunderwerbsteuersätze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Derzeit (Mai 2026) gelten die folgenden Sätze:
| 3,5 % | Bayern |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg, Sachsen, |
| 6,0 % | Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern |
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein |
Steuern auf Mieteinnahmen
Die Mieteinnahmen werden verteuert. Sie gehören nach § 21 EStG zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Allerdings wird nicht die gesamte Bruttomiete versteuert. Der Vermieter kann die Werbungskosten absetzen. Werbungskosten sind unter anderem:
| Schuldzinsen* | AfA (Abschreibung) | Kosten Hausverwaltung |
| Instandhaltungskosten | Reparaturkosten | Grundsteuer |
| Versicherungen | Maklerkosten für Vermietung | Fahrkosten zur Immobilie |
| Kosten für Rechtsberatung | Kosten für Steuerberatung |
* für Kredite zur Finanzierung der Immobilie – absetzbar sind nur die Zinsen, nicht der Abtrag.
Die Abschreibung für Abnutzung stellt eine besonders lohnenswerte Form des Steuer-Sparen bei vermieteten Immobilien. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „AfA – Abschreibung richtig nutzen“.
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