14. Mai 2026 von Hartmut Fischer
Teilen

Außerordentliche Kündigung vor dem Bundesverfassungsgericht

Außerordentliche Kündigung vor dem Bundesverfassungsgericht

© Liubomyr Vorona / Vecteezy

14. Mai 2026 / Hartmut Fischer

Es kommt selten vor, dass ein Mietrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. In einem Verfahren verdeutlichte das oberste Verfassungsgericht noch einmal, dass schwere Pflichtverletzungen des Mieters den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Insbesondere bei Wohnungsverwahrlosung oder fahrlässiger Verursachung von Bränden kann es zur außerordentlichen Kündigung führen.

Regelung einer außerordentlichen Kündigung im Mietvertrag

In dem Verfahren ging es um die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mieters. Im Mietvertrag hatten die Parteien vereinbart, dass der Vermieter (ein öffentliches Wohnungsunternehmen) nur ausnahmsweise kündigen konnte, wenn hierfür gewichtige, berechtigte Interessen vorliegen.

Grund der außerordentlichen Kündigung

Im April 2022 kam es wegen des fahrlässigen Verhaltens des Mieters zu einem Brand in der Wohnung. Der Mieter hatte auf einer Kochplatte Essen zubereitet. Die Kochplatte befand sich in der Duschkabine. Der Rauchmelder schlug zwar Alarm. Der Mieter nahm ihn aber nicht wahr, weil er über einen Kopfhörer laute Musik hörte.

Glücklicherweise konnte der Brand eingedämmt werden, bevor größere Schäden entstanden. Aufgrund des Feuerwehreinsatzes wurde ein Polizeibericht verfasst. Hierin hielt die Polizei fest, dass die Einsatzkräfte die Wohnung in einem „katastrophalen Zustand“ vorfanden. Daraufhin wurde der Mieter zunächst abgemahnt. Da sich nichts änderte, sprach der Vermieter die außerordentliche Kündigung aus,  hilfsweise auch ordentlich. Zur Begründung verwies der Vermieter unter anderem auf eine Verdreckung, Vermüllung und Zustellung der Räumlichkeiten durch den Mieter.

Bundesverfassungsgericht: Außerordentliche Kündigung zulässig

Der Mieter wehrte sich vor den Gerichten gegen die Kündigung – allerdings ohne Erfolg. Schließlich versuchte er, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die außerordentliche Kündigung durchzusetzen. Doch die Richter beschlossen, die Beschwerde nicht zur Verhandlung anzunehmen. Die Richter schlossen sich den Argumenten der anderen Instanzen an.

Für die gerechtfertigte außerordentliche Kündigung spielte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch das gesamte Verhalten des Mieters in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle. Durch die Vermüllung der Wohnung muss von einer erheblichen Gefahr für die Bausubstanz des Gebäudes ausgegangen werden. Die dadurch drohende Substanzverletzung an der Mietwohnung stelle einen gewichtigen Grund dar, um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dies ist schon möglich, wenn (noch) kein Schaden entstanden ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung
Härten bei einer Eigenbedarfskündigung?
Kündigung an ausgezogenen Mieter?

 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.