28. Mai 2026 von Hartmut Fischer
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Wenn der Handwerker nicht kommt – was man als Vermieter bei versäumtem Termin tun kann

Wenn der Handwerker nicht kommt – was man als Vermieter bei versäumtem Termin tun kann

© Marcin Paśnicki / Vecteezy

28. Mai 2026 / Hartmut Fischer

Der Schaden in einer Mietwohnung soll schnell behoben werden. Doch obwohl er einen klaren Auftrag zur Schadensbekämpfung erhielt, kommt der Handwerker nicht. Was können Sie jetzt als Vermieter tun, wenn Sie einen Auftrag zur Schadensbehebung erteilen, aber der Handwerker nicht kommt?

Was tun, wenn der Handwerker nicht kommt?

Erscheint ein Handwerker nicht zum vereinbarten Termin, hilft meist ein klärendes Gespräch. Wichtig ist, dass ihre Mieter auch erkennen, wie sie sich um die Angelegenheit bemühen. Erst wenn geklärt ist, warum der Handwerker nicht erschien, sollten Sie über weitere Schritte nachdenken.

Wann liegt ein verbindlicher Handwerker-Termin vor?

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, prüfen Sie zunächst, ob ein „echter“ Termin vereinbart wurde. Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung in Textform, in der ein eindeutiger Termin festgelegt wird. „Textform“ besagt, dass die Vereinbarung keine Originalunterschrift benötigt. Eine Nachricht per E-Mail oder WhatsApp ist also ausreichend.

Beweise sichern, wenn der Handwerker nicht erscheint

wenn ein echter Termin vereinbart wurde und dieser vom Handwerker nicht eingehalten wird, sollten Sie zunächst Beweise sichern. Fotografieren Sie nun die Schadenstelle oder Baustelle, an der der Handwerker tätig werden sollte. Halten Sie schriftlich fest, wann der Handwerker erscheinen sollte und wie lange Sie auf ihn gewartet haben. Halten Sie auch die Kontaktdaten eventueller Zeugen (Nachbarn, Mitbewohner, andere Handwerker usw.) fest.

Wann befindet sich ein Handwerker in Verzug?

Jetzt stellt sich die Frage, ob der Handwerker bereits in Verzug ist oder in Verzug gesetzt werden muss. Wurde ein echter Termin (siehe oben) vereinbart, dürfte sich der Handwerker nach § 286 BGB bereits in Verzug befinden. Wurde jedoch lediglich ein ungefährer Termin („Ich komme Ende der Woche vorbei“) genannt, müssen Sie den Handwerker möglichst schriftlich zur Leistung auffordern und ihm eine angemessene Frist zur Leistungserfüllung geben.

Darf ein anderer Handwerker beauftragt werden?

Bevor Sie eine Ersatzvornahme einleiten – also einen anderen Handwerker mit den Arbeiten beauftragen –, sollten Sie in jedem Fall den zuerst beauftragten Handwerker schriftlich informieren. Insbesondere bei einem vagen Termin besteht sonst die Gefahr, dass sie noch etwaige Kosten tragen müssen. Aber auch bei einem echten Termin sollten Sie dem Handwerker schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erledigung der Arbeiten einräumen. Dies gilt natürlich nicht bei einem akuten Notfall.

In dem Schreiben an den Handwerker fordern Sie diesen auf, die Leistungen bis zu einem bestimmten Termin (Datum und Uhrzeit) zu erbringen. Außerdem weisen Sie darauf hin, welche Maßnahmen sie ergreifen, wenn der angegebene Termin nicht eingehalten wird. Erst wenn dieses Schreiben beim Handwerker eingetroffen und der darin genannte Termin verstrichen ist, können Sie weitere Maßnahmen einleiten.


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