28. Juni 2021 von Hartmut Fischer
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Ab 1. Juli: Neue Förderung für energetische Sanierungen

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Ab 1. Juli: Neue Förderung für energetische Sanierungen

© Yevhen Prozhyrko / Shutterstock

28. Juni 2021 / Hartmut Fischer

Die Förderung für energetische Sanierungen tritt am 01.07.2021 in eine neue Phase. Die bis dahin gültigen Unterstützungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden dann durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Danach werden dann bis zu 50 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert.

Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen als auch Einzel­maßnahmen. Für die Einzel­maßnahmen läuft die Bezuschuss über die BAFA. Anträge für Kredite zur Förderung von Einzel­maßnahmen werden über die KfW-Bank gefördert, die auch weiterhin Ansprechpartner für die Gesamt­sanierungen und die Effizienz­haus-Förderung, sind.

Höchste Förderung für Energiehaus-Standard 40

Eine Förderung für Wohngebäude nach dem Standard Effizienzhaus 115 ist ab Juli 2021 nicht mehr möglich. Weiterhin gelten die Effizienz­haus-Standards 100, 85, 70 und 55. Diese Standards werden auch weiterhin mit 27,5 %  und einem Tilgungszuschuss mit bis zu 40 % gefördert. Hinzugekommen ist der Effizienz­haus-Standard 40 für Sanierungen. Für Sanierungen dieses Standards gibt es Zuschüsse bis zu 45 %.


Was bedeutet Effizienzhaus?

Der Effizienzhaus-Standard wird von der KfW auf der Basis zweier Kriterien festgelegt. Auf der einen Seite geht es um den Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf), auf der anderen Seite um die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust). Je geringer der Wert des Effizienzhaus-Standards ist, umso geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und umso höher ist die Förderung

Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude der EnEV benötigt das Effizienz­haus 55 nur 55 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 30 % besser (Quelle: KfW-Bank).


Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien

Zusatzförderung kann man bekommen, wenn man sich für den Einsatz erneuerbarer Energien entscheidet. Die Maßnahme wird dann zur Energieeffizienzklasse (EE-Klasse) gerechnet und der Einsatz wird mit zusätzlichen 5 Prozentpunkte gefördert. Außerdem steigen die Maximalbeträge, die gefördert werden können von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Förderung verbessert

Die Förderung wird dadurch verbessert. Galt bisher für das Effizienz­haus 55 ein Tilgungszuschuss von 40 % (maximal 48.000 €), kann man jetzt mit der neu eingeführten EE-Klasse bis zu 67 500 Euro Förderung erhalte. Für den Effizienz­haus-Standard 40 kommt man mit der EE-Klasse auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld.

Einzelmaßnahmen

Wer ab Juli 2021 seine Sanierungsarbeiten stufenweise durchführen will, sollte eine vom Bund geförderte Gebäude­energie­beratung durchführen und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Hierfür gibt es einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss in Höhe von 5 Prozent­punkten für jede Maßnahme, die im Rahmen des indivi­duellen Sanierungs­fahrplans umgesetzt wird und für die letzte Maßnahme beim Erreichen des Effizienzhaus-Standards.

Baubegleitung

Auch die Baubegleitung wird weiter verstärkt gefördert.  Bei Ein- und Zwei­familien­häuser werden die Beratungskosten durch Energie­effizienz­experten mit bis zu 50 % (maximal 5.000 Euro) pro Vorhaben bezuschusst. Zuvor lag die Maximalförderung bei 4.000 Euro. Bei Mehr­familien­häusern werden bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst, maximal 20.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen gelten jeweils 50 % der vorgenannten Werte. Den Zuschuss erhält man zusätzlich zu den bereits gewährten Fördermitteln.


Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den  Programmen der KfW


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