10. April 2012 von Hartmut Fischer
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Ägypter dürfen Antenne behalten

Ägypter dürfen Antenne behalten

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10. April 2012 / Hartmut Fischer

Ägyptische Mieter haben es in Berlin besonders gut. Denn das Landgericht Berlin hat jetzt in einem Urteil festgestellt, dass Ägypter eine Parabolantenne auf dem Balkon anbringen dürfen, um ihren Heimatsender zu empfangen (Aktenzeichen 65 S 38/11).

Hintergrund war die Klage einer Vermieterin, deren aus Ägypten stammender Mieter bereits seit einigen Jahren eine Parabolantenne auf seinem Balkon nutzte. Bisher mit der Duldung der Vermieterin. Doch jetzt wollte sie, dass die Antenne verschwindet. Dabei berief sie sich auf ihr Eigentumsrecht.

Das Berliner Landgericht wollte dies aber nicht akzeptieren. Aus einem bereits in der Vorinstanz eingeholten Gutachten ergebe sich zwar, dass eine digitale Kabelbox keinen ägyptischen Sender übertrage. Dass es vier arabischsprachige Programme gebe, spiele hier keine Rolle.

Auch eine Lösung per Internet könne dem Mieter nicht zugemutet werden, da das Bild maximal 19 Zoll groß würde, erhebliche Unschärfen und Verpixelungen auftreten und das Programm immer wieder wegen der Datenpufferung unterbrochen würde.

Darum kam das Gericht zu der Ansicht, dass es derzeit ohne die Satellitenschüssel nicht möglich sei, das berechtigte Informationsinteresse des Mieters zu befriedigen. Auch das vom Grundgesetz verbriefte Recht zur Ausübung seines Glaubens müsse mittels des Mediums Fernsehen in ausreichender Qualität gesichert sein. Darum durfte die Parabolantenne bleiben.

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