13. April 2012 von Hartmut Fischer
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Lügner müssen mit Kündigung rechnen

Lügner müssen mit Kündigung rechnen

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13. April 2012 / Hartmut Fischer

Wer über seinen Vermieter Lügen verbreitet, muss damit rechnen, dass ihm fristlos gekündigt wird. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Landgerichts Potsdam (Aktenzeichen 4 S 193/10).

In dem Rechtsstreit ging es um einen Mieter, der ein neu gebautes Einfamilienhaus angemietet hatte. Nach dem Einzug ärgerte er sich über eine Baustelle in seinem Garten, den er deswegen den Winter über nicht nutzen konnte. Für ihn war damit das Mietobjekt nicht bewohnbar. Er versuchte jedoch auf sehr eigene Weise, seine Rechte durchzusetzen.

Der Mieter setzte sich nämlich hin und schrieb an die Bausparkasse des Hauseigentümers. Dieser berichtete er dann von häufigen grundlosen Kündigungen und Forderungen, die Miete bereits im Voraus zu entrichten. Mit Hilfe dieser Behauptungen und anderer Formulierungen deutete er an, dass die finanzielle Situation des Vermieters immer schlechter würde. Dies entsprach allerdings nicht den Tatsachen.

Alles in allem enthielt das Schreiben nur grundlose Unterstellungen. Der Immobilieneigentümer wurde von seinem Mieter verleumdet. Das Ziel, den Hauseigentümer zu schädigen war offensichtlich. Indirekt drohte der Mieter sogar der Bausparkasse, er würde das Bundesaufsichtsamt für das Banken- und Kreditwesen einschalten.

Das machte eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auch für die Potsdamer Richter unzumutbar. Sie bestätigten deshalb die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter habe bei Lage der Dinge auch das Recht, die außerordentliche Räumung und Rückgabe der Wohnung zu verlangen.

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